Wann kann man in Rente gehen als Frau?

Wann kann man in Rente gehen als Frau?

Das Renteneintrittsalter liegt für nach 1964 geborene erwerbstätige Frauen und Mütter bei 67 Jahren. Wer vor 1947 zur Welt kam, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1964 wurde das Rentenalter stufenweise bis auf 66 Jahre und 10 Monate angehoben.

Wann wurde das Renteneintrittsalter für Frauen erhöht?

Abstractkeyboard_arrow_up. Im Jahr 1999 wurde die sogenannte „Altersrente für Frauen“ für die Jahrgänge ab 1952 abgeschafft. Dadurch erhöhte sich das frühestmögliche Renteneintrittsalter für viele Frauen schlagartig von 60 auf 63 Jahre.

Wann kann ich als Frau Jahrgang 1956 in Rente gehen?

Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Kann man als Frau früher in Rente gehen?

Nach 35 Versicherungsjahren ist die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente mit dem 63. Lebensjahr möglich. Dafür müssen allerdings Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs in Kauf genommen werden. Lebensjahr mehr als zehn Jahre gearbeitet haben, können weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen.

Wann können 1959 geborene in Rente gehen?

Renteneintrittsalter: Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Jahrgang Alter (Geburtstag + Monate)
1959 66 Jahre und 2 Monate
1960 66 Jahre und 4 Monate
1961 66 Jahre und 6 Monate
1962 66 Jahre und 8 Monate

Wann in Rente Jahrgang 1959?

Tabelle Rentenbeginn Regelaltersrente (Regelaltersgrenze)

Geburtsjahr / Jahrgang Regelaltersgrenze
1958 66
1959 66 + 2 Monate
1960 66 + 4 Monate
1961 66 + 6 Monate

Wann kann man ohne Abzüge in Rente gehen?

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

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