Wann kann nach deutschem Recht gekundigt werden?

Wann kann nach deutschem Recht gekündigt werden?

Der gesetzliche Standard ist: Als Arbeitnehmer kannst Du mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Diese Frist kann durch den Arbeitsvertrag nicht verkürzt, aber verlängert werden.

Was darf der Arbeitgeber nach der Kündigung?

Eine Ausnahme gilt jedoch bei betriebsbedingten Kündigungen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem gekündigten Arbeitnehmer nach § 1a KSchG eine Abfindung anzubieten, sofern der Arbeitnehmer darauf verzichtet, vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Kann mein Arbeitgeber mich nach meiner Kündigung kündigen?

Ich habe gekündigt. Darf mich mein Arbeitgeber jetzt noch kündigen, um mich früher loszuwerden? Nein. Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis, darf der Arbeitgeber seinerseits nicht ebenfalls noch eine Kündigung aussprechen, um ihn zu einem früheren Zeitpunkt loszuwerden.

Was ist der Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung?

Der Kündigungsgrund muss grundsätzlich nicht in der Kündigungserklärung angegeben werden und ist damit weder für die ordentliche noch für die fristlose Kündigung eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Falls die Begründung verlangt wird, ist diese bei der fristlosen Kündigung verpflichtend schriftlich und unverzüglich nachzureichen.

Wie besteht ein Mitwirkungsrecht bei der Kündigung?

Meist besteht ein Mitwirkungsrecht, d. h., der Personalrat kann gegen die Kündigung Einwendungen erheben; die Wirksamkeit der Kündigung berührt dies aber nicht. Entscheidend ist für die Rechtmäßigkeit der Kündigung ausschließlich, dass der Personalrat ordnungsgemäß beteiligt wurde.

Ist eine wirksame Kündigung wirksam?

Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sämtliche dazu erforderlichen rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Liegen nicht sämtliche für die Wirksamkeit der Kündigung erforderlichen Voraussetzungen vor, ist die Kündigung unwirksam und entfaltet zunächst keinerlei rechtliche Wirkungen.

Ist eine Kündigung in elektronischer Form möglich?

Eine Kündigung in elektronischer Form hat der Gesetzgeber explizit ausgeschlossen. Erfolgt die Kündigung nicht schriftlich, ist sie unwirksam. Die Kündigung muss eindeutig formuliert sein und darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden. Die Kündigung kann durch einen Stellvertreter erklärt werden, der die Vertretungsmacht inne hat.

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