Wann kommt es zu Annahmeverzug?
Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt. Im deutschen Recht ist der Annahmeverzug in den § 293 ff. BGB geregelt.
Was sind Voraussetzungen für einen Annahmeverzug?
Die Voraussetzung eines Annahmeverzugs ist erfüllt, wenn der Gläubiger eine Leistung nicht annimmt, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. Dazu ist es erforderlich, dass die Leistung tatsächlich angeboten wurde. Nicht jede Annahmeverweigerung führt zu dieser Art von Verzug.
Was passiert bei Annahmeverzug?
Wenn im Arbeitsrecht von Annahmeverzug die Rede ist, dann ist damit immer nur der des Arbeitgebers gemeint, d.h. eine Situation, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet, diese jedoch vom Arbeitgeber unter Verstoß gegen die rechtlich bestehende Pflicht zur Entgegennahme zurückgewiesen wird.
Was ist ein Annahmeverzug Beispiel?
Beispiel für einen Annahmeverzug: Der Einkäufer einer Großbrauerei hat 20 neue Edelstahltanks bestellt. Mit dem Lieferanten wurde vereinbart, dass er sie am 01. März 2019 bringen soll. Pünktlich zum vereinbarten Termin steht dieser mit der Ladung vorm Werkstor.
Wann prüft man Gläubigerverzug?
Keine Annahmeverhinderung. Zuletzt darf kein Fall der Annahmeverhinderung nach § 299 BGB vorliegen. Es liegt dann Gläubigerverzug vor, wenn die dem Gläubiger ordnungsgemäß angebotene Leistung von diesem nicht abgenommen wurde. Wobei es nicht auf ein Verschulden des Gläubigers ankommt.
Welche haftungsfolgen ergeben sich für den Käufer durch den Annahmeverzug?
Ist Annahmeverzug eingetreten, haftet der Schuldner, also der Verkäufer, für Schäden an der Ware nur noch bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht mehr für leichte Fahrlässigkeit und höhere Gewalt. Holt der Gläubiger die Ware aber nicht ab, kann ihn der Schuldner auf Abnahme der Ware verklagen.
Für was haftet der Käufer bei Annahmeverzug?
Was kann man bei Lieferverzug machen?
Dann haben Sie vier Möglichkeiten:
- Sie treten vom Kauf zurück. Das bedeutet, Sie können den Kaufvertrag rückgängig machen (§§ 437, 439 und 323 BGB).
- Sie tauschen die Ware um.
- Sie verlangen eine Preisminderung bei Ihrem Lieferanten.
- Sie können gemäß § 437 BGB vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
Wann trifft die Ware ein?
Der Verkäufer gerät regelmäßig in Lieferverzug, wenn er den Liefertermin nicht einhalten kann. Dabei kommt es in den meisten Fällen nicht auf den Erhalt der Ware, sondern auf das rechtzeitige Absenden durch den Verkäufer an. Verzug tritt im Regelfall aber erst ein, wenn Sie den Verkäufer gemahnt haben.