Wann kommt Mütterrente zur Auszahlung?
Union und SPD haben die Mütterrente ausgeweitet. Am 1. Januar 2019 starteten die Auszahlungen für Neurentner. Seit März bekommen auch diejenigen Geld, die bereits vorher im Ruhestand waren.
Wer bekommt Mütterrente und ab wann?
Wer hat Anspruch auf Mütterrente? «Im Prinzip hat jeder Anspruch auf die Mütterrente, der vor 1992 ein Kind erzogen hat», erklärt Manthey. Also auch Männer, wenn sie hauptsächlich die Erziehungsarbeit übernommen haben. Vorher wurden für sie ein Jahr als Beitragszeit auf dem Konto der Versicherten gutgeschrieben.
Wie hoch ist derzeit die Mütterrente?
Nach der Einführung der Mütterrente 2014 erhielten Mütter oder Väter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, zwei Rentenpunkte pro Kind. Nach der Überarbeitung der Mütterrente 2019 erhalten Mütter/Väter nun 2,5 Rentenpunkte pro Kind, das vor dem 01.01.1992 geboren wurde.
Wie wird die Mütterrente berechnet und ausgezahlt?
* Der Betrag berechnet sich aus: Anzahl der Rentenpunkte x Wert eines Rentenpunktes x 12 Monate (als Berechnung auf ein Jahr). Dieser Betrag wird einmalig über einen Zeitraum von 12 Monaten je Rentenpunkt ausgezahlt.
Wie beantrage ich Erziehungszeiten bei der Rente?
Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente! Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll.
Wie lange dauert die kindererziehungszeit?
Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererzie hungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.
Was ist V0800?
Die Anerkennung der Kindererziehungszeit muss bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich beantragt werden – über das Formular V0800. Das ist eine reine Formsache, wenn man Geburtsurkunden oder ein Familienstammbuch vorlegen kann.
Wann werden Kindererziehungszeiten nicht angerechnet?
Hier gilt: Berücksichtigungszeiten gelten nur für denjenigen, dem auch die Kindererziehungszeit anerkannt wurde. Die Berücksichtigungszeit beginnt am Tag der Geburt und endet nach spätestens 10 Jahren. Werden in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren, verlängert sie sich nicht.