Wann läuft ein Visum ab?
Gültigkeitsdauer des Visums – Die Gültigkeitsdauer des Visums ist der Zeitraum, ab dem Sie mit Ihrem Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich dort aufhalten können. Beispiel: Die Aufenthaltsdauer in Ihrem Visum beträgt 10 Tage, während die Gültigkeitsdauer Ihres Visums vom 1. Januar bis 20. Januar ist.
Wer stellt das Visum aus?
Wer ist für die Entscheidung über die Ausstellung eines Visums zuständig? Kraft Gesetz (§ 71 Abs. 2 AufenthG ) sind im Ausland die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich.
Wann muss ich mein Visum verlängern?
Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung unbedingt vor Ablauf Ihres Visums bei der Ausländerbehörde! Der Antrag sollte zwei Monate, mindestens jedoch 4 bis 6 Wochen vor Ablauf Ihres Visums gestellt werden!
Wie lange dauert das Schengen-Visumverfahren?
Die Bearbeitungsgebühr beträgt für Schengen-Visa grundsätzlich 80 Euro, für nationale Visa (zum längerfristigen Aufenthalt) 75 Euro. Bearbeitungsdauer – Wie lange dauert das Visumverfahren? Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen bis zu 14 Arbeitstage, um über einen Antrag für ein Schengen-Visum zu entscheiden.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für das Visum?
Die Bearbeitungszeit liegt dann bei in der Regel vier (direkt im Visa Center) bzw. zehn (auf dem Postweg) Tagen. Es wird dazu geraten, mindestens einen Monat, aber nicht früher als drei Monate vor Antritt der Reise das Visum zu beantragen.
Wie lange dauert die Erteilung eines Visums?
Vorausgesetzt, Sie haben einen mindestens noch sechs Monate gültigen Reisepass, dauert die Erteilung eines Visums bei Vorliegen sämtlicher notwendiger Unterlagen normalerweise bis zu zehn Werktage, wenn der Antrag in einem der sogenannten VFS-Visazentren erfolgt.
Wo beantrage ich das Visum?
Zuständigkeit zur Visumerteilung – Wo beantrage ich das Visum? Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw.