Wann liegt die Zuständigkeit für die Scheidung bei dem Amtsgericht?
Gibt es keine gemeinsamen Kinder und beide Eheleute haben den letzten gemeinsamen Wohnort verlassen, so liegt für die Scheidung die Zuständigkeit bei jenem Amtsgericht am Wohnort des Antragsgegners, an den der Scheidungsantrag gestellt wird.
Ist das zuständige Familiengericht für eine Scheidung zuständig?
Um ein zuständiges Familiengericht zu finden, wenn beide Ehegatten im Ausland leben, sollten sich die Noch-Eheleute an das Amtsgericht des Wohnortes wenden, an dem sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Dieses ist meist für die Scheidung zuständig.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Scheidung?
Wenn Ihr Partner dies bestätigt und der Scheidung zustimmt, liegen die Voraussetzungen für die Scheidung vor. Der Richter wird, sofern Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben, noch fragen, ob der Umgang einvernehmlich geregelt ist und es beim gemeinsamen Sorgerecht verbleiben soll.
Wie lang ist die Rechtsmittelfrist für die Scheidung?
Die Frist, in der Rechtsmittel gegen die Scheidung eingelegt werden können, beträgt ein Monat nach Zustellung des Beschlusses. Das Familiengericht stellt den schriftlichen Scheidungsbeschluss nämlich erst noch zu und erst mit der Zustellung beginnt die Rechtsmittelfrist von einem Monat zu laufen.
Welche Begründung enthält der Scheidungsbeschluss?
Neben dem eigentlichen Tenor, wonach die Ehe geschieden wurde, enthält der Scheidungsbeschluss auch eine Begründung der Entscheidung. Damit zum Nachweis der Scheidung der Beschluss nicht mit Begründung vorgelegt werden muss, gibt es eine Ausfertigung des Beschlusses, die gekürzt ist und nur den Ausspruch der Scheidung im Tenor enthält.
Wann steht der gerichtliche Scheidungsbeschluss?
Am Ende vom Scheidungsverfahren steht der gerichtliche Scheidungsbeschluss. Hierin sind sämtliche Übereinkünfte und Regelungen enthalten, über die sich die Ehegatten im Rahmen der Trennung und Scheidung einigten. Doch ab wann ist das Scheidungsurteil rechtskräftig?
Was ist eine Scheidung?
Eine Scheidung ist nichts, was Sie mal eben so erledigen. Es gibt Themen, wie Scheidungskosten und Scheidungsfolgen, über die Sie sich informieren sollten. Dennoch haben Sie es teils selbst in der Hand, Ihr Scheidungsverfahren so abzuwickeln, dass Sie möglichst ohne allzu große Komplikationen geschieden werden und in Ihr neues Leben starten können.