Wann liegt Eigennutzung vor?
Bei der Eigennutzung bewohnt der Eigentümer sein Haus oder seine Eigentumswohnung selbst. Der Begriff ist von dem des Eigenbedarfs abzugrenzen: Letzteres bedeutet nämlich, dass der Eigentümer einem Mieter kündigt, weil er die Immobilie selbst nutzen oder nahen Verwandten zur Nutzung überlassen möchte.
Wann greift Eigenbedarf nicht?
Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Lebt der Mieter schon länger in der Wohnung, erhöht sich die Frist – bei bis zu acht Jahren auf sechs Monate, bei mehr als acht Jahren auf neun Monate. Außerdem schützen in bestimmten Fällen sogenannte Sperrzeiten vor einer Kündigung.
Wann kann Käufer wegen Eigenbedarf kündigen?
Erst nach dem der neue Eigentümer im Grundbuch des jeweiligen Grundstückes, auf dem sich das Haus befindet, eingetragen wurde, kann der Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Die Kündigung wegen Eigenbedarf nach dem Hauskauf muss schriftlich erfolgen und dem Mieter nachweislich zugestellt werden.
Wann greift die kündigungssperrfrist?
Der BGH hat jetzt entschieden: Die Sperrfrist gilt immer. Wenn eine vermietete Wohnung den Eigentümer wechselt, gilt für den neuen Vermieter eine Kündigungssperrfrist: Drei Jahre lang kann er den Mieter nicht kündigen. Der BGH hat jetzt entschieden: Die Sperrfrist gilt immer.
Kann man beim Hauskauf Mieter kündigen?
Dem Mieter zu kündigen wegen dem Hauskauf, ist rechtlich nicht möglich. Möchten Hauskäufer die Immobilie dennoch selbst nutzen, müssen sie das bestehende Mietverhältnis ihrerseits kündigen. Fragen wie „Das Haus ist gekauft. Die Mieter kündigen wegen dem anstehenden Hausverkauf, kann ein Alteigentümer nicht.
Kann der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen?
Wenn der Neueigentümer die Wohnung für sich selbst, Familien- beziehungsweise Haushaltsangehörige oder Pflegepersonal benötigt, ist eine Eigenbedarfskündigung zulässig. Die Eigenbedarfskündigung ist aber nur dann wirksam, wenn sie inhaltlich ganz konkret und nachvollziehbar begründet ist.