Wann liegt ein privatrechtlicher Vertrag vor?
Privatrechtlicher Vertrag Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien muss zunächst dem privaten Recht zuzuordnen sein. An dieser Stelle ist eine Abgrenzung zu öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen notwendig. Diese Rechtsbeziehungen ergeben sich also aus dem öffentlichen Recht.
Was ist juristisch ein Vertrag?
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er basiert auf mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen.
Was ist ein Vergleichsvertrag?
Vergleich (Vergleichsvertrag, Vergleichsvereinbarung) = Beseitigung eines Streites oder einer Ungewissheit über ein bestehendes Rechtsverhältnis mit gegenseitigem Zugeständnis ( BGE 130 III 49 E. 1.2)
Wie ergeben sich die inhaltlichen Voraussetzungen eines vergleichsvertrages?
Die inhaltlichen Voraussetzungen eines Vergleichsvertrages ergeben sich direkt aus § 55 VwVfG. Ebenso ergeben sich die inhaltlichen Erfordernisse eines Austauschvertrages aus § 56 VwVfG. Als Leistung zulässig ist jedes Verwaltungshandeln, sofern dieses zulässig und begründet ist.
Was ist die Legaldefinition des öffentlich-rechtlichen Vertrags?
Die Legaldefinition des öffentlich-rechtlichen Vertrags ergibt sich aus § 54 S. 1 VwVfG. Danach ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, welches durch Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben wird. Es muss unbedingt ein Vertrag vorliegen.
Welche Pflichten richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen?
Die Pflichten der Parteien richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und können dementsprechend vielfältig sein Welche Art von Pflichten vereinbart werden, hängt in der Regel vom Inhalt des Streites oder des ungeklärten Rechtsverhältnisses ab, welches die Parteien mit dem aussergerichtlichen Vergleich klären