FAQ

Wann liegt eine 1 Taetigkeitsstaette vor?

Wann liegt eine 1 Tätigkeitsstätte vor?

Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet ist. Zuordnung über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus. Eine Zuordnung „bis auf Weiteres“ gilt als dauerhaft.

Was bedeutet erste Arbeitsstätte?

Die erste Tätigkeitsstätte muss eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens nach §15 AktG oder eines vom Arbeitgebers bestimmten Dritten sein, der du dauerhaft zugeordnet bist. Relevant ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dauerhaft einer Arbeitsstätte zuordnet.

Kann man keine erste Tätigkeitsstätte haben?

Grundsätzlich kann es in einem Arbeitsverhältnis nur eine erste Tätigkeitsstätte geben (Rz. 29, §9 Abs. 4 Satz 5 EStG). Es gibt aber keine Verpflichtung, dass der Arbeitnehmer überhaupt eine erste Tätigkeitsstätte haben muss.

Warum erste Tätigkeitsstätte?

Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte wird vorrangig durch den Arbeitgeber im Rahmen von dessen Direktionsrecht bestimmt und dient damit der Vereinheitlichung von arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Reisekostenvergütungen.

Kann eine Baustelle erste Tätigkeitsstätte sein?

Bild: Corbis Eine Baustelle kann eine erste Tätigkeitsstätte darstellen. Wird ein Mitarbeiter wiederholt befristet auf einer Baustelle eines Auftraggebers eingesetzt, begründet er dort auch dann keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Einsatz insgesamt ununterbrochen länger als vier Jahren andauert.

Kann der Arbeitgeber die erste Tätigkeitsstätte festlegen?

Wenn der Arbeitgeber die erste Tätigkeitsstätte festlegt Dann kann Ihr Arbeitgeber festlegen, bei welchem Arbeitsplatz es sich um Ihre erste Tätigkeitsstätte handelt. Die Entscheidung steht ihm frei, er muss sich nicht daran orientieren, wo Sie häufiger arbeiten.

Kann Wohnung erste Tätigkeitsstätte sein?

Die eigene Wohnung kann niemals erste Tätigkeitsstätte sein – daran ändert sich auch 2020 nichts. Denn das Homeoffice des Arbeitnehmers ist keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers oder eines Dritten – auch nicht, wenn der Arbeitgeber Räume in der Wohnung des Arbeitnehmers als Arbeitsräume anmietet.

Was ist die erste Tätigkeitsstätte Steuer?

Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der Sie vom Arbeitgeber dauerhaft zugeordnet sind.

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