Wann liegt Nutzungsänderung vor?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die Funktion der Anlage in einer Weise geändert wird, die zu einer anderen planungsrechtlichen Beurteilung führt, so dass sich die Genehmigungsfrage neu stellt.
Was muss ich tun um meinen Namen zu ändern?
Namensänderung beim Standesamt beantragen Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o. ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt.
Wie wird ein Änderungsantrag schriftlich gestellt?
Deshalb wird ein Änderungsantrag meist schriftlich gestellt. Für den Änderungsantrag genügt ein einfaches Schreiben. Darin listet der Betroffene die entsprechenden Punkte auf und bittet um eine Prüfung und anschließende Korrektur.
Wie muss ein Änderungsantrag formuliert werden?
Ein Änderungsantrag muss von Anfang an konkret formuliert sein. Der Betroffene kann also nicht nur allgemein eine Änderung beantragen. Stattdessen muss er konkret angeben, in welchen Punkten die Änderung vorgenommen werden soll. Zudem ist es nicht möglich, weitere Änderungswünsche vorzubringen, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Was ist ein Änderungsantrag in der Abgabenordnung?
Im Fachjargon wird dabei von einer “schlichten Änderung” gesprochen und die rechtliche Grundlage dafür schafft § 172 der Abgabenordnung (AO). Ein Änderungsantrag zielt darauf ab, den Steuerbescheid nur in bestimmten Punkten zu korrigieren. Im Unterschied zum Einspruch prüft das Finanzamt den Vorgang nicht noch einmal in vollem Umfang.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Einspruch und Änderungsantrag?
Allerdings gibt es einige Unterschiede zwischen einem Einspruch und einem Änderungsantrag: Legt der Betroffene Einspruch ein, wird der gesamte Steuerfall noch einmal geprüft. Dies gilt unabhängig davon, warum der Betroffene Einspruch eingelegt oder welche Sachverhalte er in seiner Einspruchsbegründung genannt hat.