Wann liegt Unterlassen vor?
Ein Unterlassen ist für einen Erfolg ursächlich, wenn die objektiv gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der konkret eingetretene Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele. Nach § 13 Abs. 1 StGB muss der Täter rechtlich dafür einzustehen haben, dass der Erfolg nicht eintritt.
Unter welchen Umständen kann sich eine Person auch durch Unterlassen strafbar machen?
Wenn die Personen an einem Unfallort oder einer anderen Gefahrenstelle nur untätig zuschauen oder gar unberührt vorbeiziehen, können sie sich auch dann der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen, wenn ein Einschreiten oder Helfen nicht zuzumuten wäre.
Was versteht man unter dem Begehen einer Straftat durch Unterlassen sog unechte Unterlassungsdelikte im Sinne des 13 StGB?
Von einem unechten Unterlassungsdelikt ist hingegen die Rede, wenn die Verwirklichung eines Begehungsdelikts durch Unterlassen, und zwar aufgrund der Erfüllung des § 13 StGB, der Verwirklichung durch aktives Tun gleichsteht.
Ist Unterlassen strafbar?
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
Kann nur ein aktives Tun strafbar sein?
Bei einem aktiven Tun liegt eine Strafbarkeit wegen Totschlags vor, § 212 StGB. Nimmt man hingegen ein Unterlassen an, scheitert eine Strafbarkeit wegen Totschlags durch Unterlassen, §§ 212, 13 StGB, an der fehlenden Garantenstellung Antons. Es käme „lediglich“ eine unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB, in Betracht.
Was ist eine unechte Unterlassung?
Die unechten Unterlassungsdelikte sind in § 13 StGB geregelt und dadurch gekennzeichnet, dass dem Betroffenen aufgrund seiner Garantenstellung eine Pflicht zur Erfolgsabwendung aufgebürdet wird [Joecks, Studienkommentar StGB, § 13 Rn. Ihre Verwirklichung erfordert keine Garantenstellung.
Welche Delikte durch Unterlassen?
§ 4 PolG NRW)….Beispiele sind:
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB)
- Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB)
- Hausfriedensbruch (§ 123 Abs. 1 StGB, 2. Alt.), wenn jemand auf Aufforderung des Berechtigten nicht geht, also unbefugt in der Wohnung verbleibt.
- Verweigerung der Angabe von Personalien (§ 111 OwiG)