Wann macht man eine Gewerbesteuerzerlegung?

Wann macht man eine Gewerbesteuerzerlegung?

Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, so ist eine Gewerbesteuerzerlegung durchzuführen (§ 28 GewStG), um den Gewerbesteuermessbetrag auf alle beteiligten Gemeinden aufzuteilen. In diesen Fällen wird der Gewerbesteuermessbescheid an den Inhaber des Gewerbebetriebes zugestellt.

Welche Arbeitslöhne für Gewerbesteuerzerlegung?

Die Arbeitslöhne je Betriebsstätte sind auf 1.000 Euro abzurunden. Bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaften sind für die im Betrieb tätigen Unternehmer (Mitunternehmer) insgesamt 25.000 Euro Arbeitslohn anzusetzen. Für die Gewerbesteuerzerlegung ist nur ein Gehalt von 50.000 Euro zu erfassen.

Was ist Gewerbesteuer Zerlegung?

Der Zerlegungsmaßstab ist das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind.

Werden in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten?

Werden Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen (§ 28 Gewerbesteuergesetz).

Wie zerlegt man die Gewerbesteuer?

Zerlegungsmaß = Arbeitslöhne der einzelnen Betriebsstätte/Arbeitslöhne aller Betriebsstätten. Zu den Arbeitslöhnen gehören nicht Vergütungen, die an Personen gezahlt worden sind, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden (§ 31 II GewSt).

Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht bei Personengesellschaften?

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften (1) 1Bei Einzelgewerbetreibenden und bei Personengesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind.

Was ist eine Betriebsstätte Gewerbesteuer?

Nach § 12 Abs. 1 der Abgabenordnung umfasst dies die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigstellen und andere Niederlassungen, Fabrikationsstätten, Warenlager, Ein- und Verkaufsstellen, Steinbrüche, Bergwerke und mehr. Allgemein unterliegen alle Betriebsstätten im Inland der Gewerbesteuerpflicht.

Wie wird die Gewerbesteuer aufgeteilt?

Der Gewerbesteuermessbetrag wird nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne aufgeteilt. 75 % des Gewerbesteuermessbetrags entfallen auf Ihr Hauptgeschäft und 25 % auf die Nachbargemeinde. Das Finanzamt ermittelt folglich für beide Gemeinden den anteiligen Gewerbesteuermessbetrag und teilt diesen den Gemeinden mit.

Wann wird der Gewerbesteuermessbetrag zerlegt?

Der Gewerbesteuermessbetrag ist zu zerlegen, wenn Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten werden. Als Betriebsstätte gilt jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.

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