Wann macht sich ein Gesellschafter strafbar?
Gesellschafter können sich bei unrichtigen Angaben im Zusammenhang mit der Grün- dung der GmbH strafbar machen (z. B. Falschangaben über die Leistung der Einlagen sowie Falschangaben im Sachgründungsbericht, § 82 GmbHG). Solche Falschangaben werden mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Wie ist die Geschäftsführung gesetzlich geregelt?
Nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person kann Geschäftsführer werden. Sowohl Gesellschafter als auch andere Personen kommen für das Amt in Frage. Auch Ausländer können zum Geschäftsführer bestellt werden. Geschäftsführer müssen in der Regel keine besonderen Qualifikationen haben.
Wann haftet der Geschäftsführer einer GmbH mit seinem Privatvermögen?
Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen für die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Aufgaben. Unter anderem müssen Sie Ihre Pflichten als Geschäftsführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ausüben, um keine persönliche Haftung für Schäden zu riskieren (§ 43 GmbHG).
Für was haftet der Geschäftsführer einer GmbH?
Entsprechend den gesetzlichen Haftungsgrundsätzen der GmbH haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Eine Haftung der Geschäftsführer gegenüber Dritten kommt daher nur in Ausnahmefällen in Betracht. Die Rechtsprechung hat dazu mehrere Fallgruppen entwickelt.
Wer haftet Gesellschafter oder Geschäftsführer?
Haftung bei Bestellung unqualifizierter Geschäftsführer Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte anvertrauen, haften der GmbH für einen etwaigen Schaden persönlich und solidarisch, § 6 Abs. 5 GmbHG.
Wann haften Geschäftsführer?
Die Gesellschaft kann den Geschäftsführer in Anspruch nehmen, wenn er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes verletzt (§ 43 GmbHG). Dritten gegenüber haftet der Geschäftsführer nur im Ausnahmefall persönlich. Bei Straftaten haftet der Geschäftsführer grundsätzlich selbst für entstandene Schäden.
Was darf nur der Geschäftsführer?
Die Befugnisse des Geschäftsführers sind weitreichend. Die wesentlichste Befugnis ist die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten. Die Vertretung erfolgt gerichtlich und außergerichtlich. Grundsätzlich gilt hierfür keine Beschränkung.
Wie hoch haftet ein Geschäftsführer einer GmbH?
Wie haftet ein angestellter Geschäftsführer einer GmbH?
Der Geschäftsführer haftet persönlich, das heißt mit seinem Privatvermögen, gegenüber der Gesellschaft im Innenverhältnis. Haftungsmaßstab ist hier § 43 Abs. 1, 2 GmbHG: 2: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
Was können Gläubiger der Vorgesellschaft tun?
Gläubiger der Vorgesellschaft können zwar auf diesen Anspruch der Vorgesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nicht unmittelbar zugreifen; allerdings können die Gläubiger den Anspruch der Vorgesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.
Kann der Gläubiger die Gesellschaft verklagen?
Darüber hinaus können sie den Gläubiger nicht darauf verweisen, erst die Gesellschaft zu verklagen (sog. primäre Haftung), allerdings haften sie nur solange und soweit die Gesellschaft selbst haften würde (akzessorisch), ein Erlass gegenüber der Gesellschaft wirkt also auch zu ihren Gunsten.
Wie entstehen die eigenen Rechte und Pflichten der Gesellschaft?
Die eigenen Rechte und Pflichten der Gesellschaft bestehen losgelöst von denen der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister entsteht die Haftungsbeschränkung.
Wie haftet der Geschäftsführer für Verbindlichkeiten?
Zum anderen haftet der Handelnde als derjenige, der die Verbindlichkeiten begründet hat (in der Regel ist dies der Geschäftsführer), unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Wird der Geschäftsführer in Anspruch genommen, so hat er gegen die Vorgesellschaft bzw. nach Eintragung gegen die Gesellschaft einen Erstattungsanspruch.