Wann Markenschutz?

Wann Markenschutz?

Grundsätzlich entsteht der Markenschutz mit dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags zur Anmeldung der Marke beim zuständigen Markenamt. Eine Markenanmeldung sollte daher nach dem Prioritätsprinzip grundsätzlich so schnell wie möglich erfolgen, da der Markenschutz mit dem Tag der Anmeldung beginnt.

Was kostet der Markenschutz mit der Gemeinschaftsmarke?

Dabei ist für den umfassenden EU-weiten Markenschutz nur eine Eintragung nötig. Die Eintragung einer Marke kostet 900 Euro (Stand: September 2014). Laut DPMA ist der Markenschutz mit der Gemeinschaftsmarke jedoch problematischer, da bereits ein Eintragungshindernis in einem der 28 Länder genügen kann, und die Marke nicht eingetragen wird.

Welche Möglichkeiten gibt es für den internationalen Markenschutz?

Für den internationalen Markenschutz gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen ist die Markenanmeldung für Europa beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) möglich. Die Anmeldung einer sogenannten Unionsmarke – vormals auch als Gemeinschaftsmarke bezeichnet – ist über das DPMA möglich.

Ist eine Marke sinnvoll für das eigene Unternehmen?

Das hilft bei der Entscheidung, ob eine Markenanmeldung für das eigene Unternehmen sinnvoll ist. Was eine Marke ist, beschreibt das deutsche Markengesetz (§3 MarkenG) wie folgt: eine Marke umfasst alle Zeichen, die geeignet sein können, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Wie hilft der Unternehmer bei der Markenanmeldung?

Er berät den Unternehmer, hilft bei der Markenrecherche und gibt eine Ersteinschätzung über die Erfolgswahrscheinlichkeit der Markenanmeldung ab. Denn mit der Anmeldung einer Marke ist noch nicht garantiert, dass das Markenamt die Anmeldung auch akzeptiert bzw. die Marke am Ende auch im Markenregister einträgt.

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