Wann müssen personenbezogene Daten gelöscht werden Dsgvo?
Nach Artikel 17 Abs. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten künftig unverzüglich zu löschen, wenn: Die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Welches Recht räumt die Dsgvo Einzelpersonen ein?
Das Recht auf Datenübertragbarkeit Einzelpersonen haben das Recht, ihre Daten von einem Serviceanbieter auf den anderen zu übertragen. Die Übertragung muss in einem gängigen und maschinenlesbaren Format erfolgen.
Welches Recht haben Betroffene laut Dsgvo?
Die Rechte der Betroffenen sowie die entsprechenden Pflichten der Verantwortlichen bestimmen sich nach Kapitel 3 der DSGVO. Diese sind: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung und Löschung, Recht auf Verarbeitungseinschränkung der Daten, Recht auf Widerspruch der Datenverarbeitung und Recht auf Datenübertragbarkeit.
Welches Auskunftsrecht haben Personen deren Daten verarbeitet werden?
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, von Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Werden personenbezogene Daten eines Antragstellers verarbeitet, hat dieser grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über diese Daten.
Wer kann kann das Recht auf Auskunft Berichtigung Löschung usw einer betroffenen Person geltend machen?
Die Auskunftserteilung an die betroffene Person kann gem. Art. 12 Abs. Verantwortliche haben zudem das Recht, sofern sie eine große Menge von Informationen über die betroffene Person verarbeiten, dass diese ihr Recht auf Auskunft hinsichtlich Verarbeitungsvorgänge oder Angaben konkretisiert.
Wer darf personenbezogene Daten anfordern?
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden.
Wer darf Kundendaten einsehen?
Datenschutz: Kundendaten dürfen per Gesetz weitergegeben werden, wenn der Betroffene hierin einwilligt. Fehlen gesetzliche Grundlage oder Einwilligung, dürfen folglich gemäß Datenschutz keine Kundendaten erhoben werden.
Welche Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz?
Grundsätzlich gilt, dass alle Informationen, über die irgendwie ein Personenbezug hergestellt werden kann, auch unter den Begriff der personenbezogenen Daten fallen. Aber auch Kontodaten, Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, der Gang, die Kundennummer oder die Anschrift zählen zu den personenbezogenen Daten.
Wie heißt das Grundrecht das den Datenschutz betrifft?
Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben ein Datenschutzrecht in Artikel 4 bzw. Artikel 2 ihrer Landesverfassungen aufgenommen. Sowohl das Bundesdatenschutzgesetz als auch die Landesdatenschutzgesetze finden nur Anwendung, soweit für den konkreten Sachverhalt kein spezielleres Datenschutzgesetz existiert.
Was sind persönliche Daten auf dem Handy?
Beispiele dafür sind einerseits die unbedachte Veröffentlichung von Handy-Fotos, die Eingabe der Handynummer auf Abzocke-Websites, die leichtfertige Übermittlung von Standortdaten auf Social Media Plattformen, der Zugriff auf persönliche Daten nach einem Handydiebstahl etc.
Was versteht man unter Sozialdaten?
Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von z.B. einer gesetzlichen Krankenkasse (die Wieland-BKK) im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch verarbeitet werden. Die oben genannten Daten sind daher auch zugleich Sozialdaten. Diesen gleichgestellt sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
In welchen Bereichen fallen Sozialdaten an?
Sozialversicherung: Der Sozialdatenschutz ist im SGB I und SGB X geregelt. Die Vorschriften gelten für alle Sozialleistungsbereiche, also insbesondere für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, darüber hinaus auch für die Sozialhilfe (SGB XII) und die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
Was versteht man unter einem sozialgeheimnis?
Sozialgeheimnis. Das Sozialgeheimnis ist ein besonderes Amtsgeheimnis, das gleichrangig neben der ärztlichen Schweigepflicht, dem Steuergeheimnis und dem Statistikgeheimnis steht. Das Sozialgeheimnis ist in § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB I festgelegt.