Wann muessen Planungsleistungen ausgeschrieben werden?

Wann müssen Planungsleistungen ausgeschrieben werden?

Sollte man die Honorare für Dienstleistungen in getrennt vergebene Lose unterteilen, müssen diese dennoch zusammengerechnet werden. Erreicht oder übersteigt dieses Honorar den Schwellenwert von derzeit 209 000 Euro, müssen Dienstleistungen, auch Planungsleistungen, europaweit ausgeschrieben werden.

Was gehört zur Ausführungsplanung HOAI?

Die Ausführungsplanung gehört zur Leistungsphase 5 der Architektenverordnung HOAI. In dieser Phase wird eine Entwurfs- sowie Genehmigungsplanung erarbeitet, dabei ist eine möglichst detaillierte Darstellung des Projektes essentiell.

Welche Leistungsphase ist Ausführungsplanung?

Übersicht der Leistungsphasen nach HOAI Die einzelnen Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) untergliedern sich in Leistungsphasen, wobei die Leistungsbilder regelmäßig 9 Leistungsphasen haben. LP5: Ausführungsplanung.

Sind Planungsleistungen Bauleistungen?

Bauleistungen sind Leistungen jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen durch Architekten, Statiker und Vermessungs- oder Bauingenieure.

Wann ist ein VgV Verfahren notwendig?

Wann ist die VgV anzuwenden? Grundsätzlich ist die VgV für alle öffentlichen Aufträge, aber auch für Wettbewerbe durch öffentliche Auftraggeber anzuwenden, die über den jeweiligen Schwellenwerten der eben genannten Richtlinie liegen.

Sind Planungsleistungen Dienstleistungen?

Planungsleistungen sind Leistungen, die sowohl nach VOL/A, nach VOB/A als auch nach VgV vergeben werden können. Planungsleistungen nach VOL/A sind Dienstleistungen, die beispielsweise die Planung von Werbung, Logos oder Kampagnen betreffen.

Was ist das VgV Verfahren?

Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland. Die VgV enthält konkrete Erläuterungen über Vergabeverfahren sowie für die Ausrichtung von Wettbewerben. Grundlage für den Erlass der Vergabeverordnung sind § 113 und § 114 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

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