Wann muss der Antrag auf Zugewinnausgleich gestellt werden?
Der Zugewinnausgleich wird erst fällig, wenn sich beide Eheleute scheiden lassen wollen. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen der Partner – also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen – aufgeteilt: Jeder Partner hat einen Ausgleichsanspruch des Zuwachses in Höhe von 50 %.
Wann ist eine Scheidung Rechtshängig?
Sobald er beim Gericht eingegangen ist, ist die Scheidung anhängig. Das Gericht wird nunmehr dem Antragsgegner, also dem anderen Ehegatten, den Scheidungsantrag zustellen. Ist er dem Antragsgegner zugegangen, ist die Scheidung rechtshängig.
Was ist eine Scheidung einreichen oder scheiden lassen?
„Die Scheidung einreichen“ oder „sich scheiden lassen“ sind absolut gängige Begriffe. Doch wer ein solches Verfahren noch nicht selbst durchlaufen hat, hat meist keine Vorstellung davon, was dabei genau auf einen zukommt. Eine solche Ungewissheit kann zusätzlich zu all dem Stress, den das Ende einer Ehe mit sich bringt, eine Belastung darstellen.
Welche Unterlagen sind für die Scheidung erforderlich?
Da das Gericht allerdings erst aktiv wird, wenn die erforderlichen Gerichtskosten bezahlt wurden, muss der Antragsteller diese zunächst vorschießen. Welche Unterlagen für die Scheidung erforderlich sind, wird im Einzelfall der Anwalt mitteilen. In der Regel gehören dazu das Familienstammbuch und Einkommensnachweise. 4.
Wann ist das Scheidungsverfahren möglich?
Eine rein private Einigung der Eheleute über die Scheidung ist nicht möglich. Das Scheidungsverfahren beginnt daher mit Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht. Der Antrag kann frühestens mit Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Wird der Antrag früher gestellt, wird er in den meisten Fällen kostenpflichtig abgelehnt.
Wie können sie einen Scheidungsantrag stellen?
Sie können den Scheidungsantrag stellen, sobald Ihr Ehepartner und Sie ein Jahr getrennt gelebt haben und Sie beide der Scheidung zustimmen. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur in Härtefällen möglich. Verweigert ein Ehepartner seine Zustimmung zur Scheidung, muss eine Trennungszeit von drei Jahren eingehalten werden.