Wann muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine Kündigung informieren?
Falls der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken äußern möchten, hat er das unter Angabe der Gründe spätestens innerhalb einer Woche schriftlich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Andernfalls gilt die Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt eine Frist von drei Tagen.
Wann muss der Betriebsrat informiert werden?
Erst wenn über die bloßen Vorüberlegungen hinaus das Stadium der eigentlichen Planung begonnen hat, ist der Betriebsrat zu informieren. Dessen Vorschläge oder Bedenken müssen jedoch bei der Planung noch berücksichtigt werden können (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BetrVG).
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einer Kündigung?
Der Arbeitgeber muss bei jeder Kündigung eines Beschäftigten den Betriebsrat anhören (§ 102 BetrVG) und ihm vorher die Gründe der Kündigung darlegen. Ein echtes Vetorecht, das die Kündigung verhindert oder unwirksam macht, hat der Betriebsrat nicht.
Warum wird der Mitarbeiter fristlos entlassen?
Der Mitarbeiter wird fristlos entlassen, weil er sich etwas Gravierendes zu Schulden hat kommen lassen. Das könnte der Fall sein, wenn er das Unternehmen beispielsweise bestohlen hat.
Wie liefert ein Angestellter einen Entlassungsgrund?
Ein Angestellter liefert zum Beispiel einen Entlassungsgrund, wenn er ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund für „längere“ Zeit die Arbeit unterlässt oder diese beharrlich verweigert. Auch wenn er ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt, ist das ein Entlassungsgrund.
Was sind die Entlassungsgründe für Angestellte?
Die Entlassungsgründe für Angestellte sind im Angestelltengesetz, jene für ArbeiterInnen in der Gewerbeordnung geregelt. Ein Angestellter liefert zum Beispiel einen Entlassungsgrund, wenn er ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund für „längere“ Zeit die Arbeit unterlässt oder diese beharrlich verweigert.
Warum muss eine Entlassung vom Arbeitgeber ausgesprochen werden?
Eine Entlassung muss vom Arbeitgeber – abgesehen von einer kurzen Überlegungsfrist – unverzüglich nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden. Eine zu spät ausgesprochene Entlassung ist – trotz Vorliegens eines Entlassungsgrundes – unberechtigt.