Wann muß der Arbeitgeber mir eine Vertragsverlängerung?
Handelt es sich um einen befristeten Vertrag, ist ein Hinweis spätestens drei Monate vor Vertragsende erforderlich. In diesem Fall kann der Hinweis auch bereits im Arbeitsvertrag selbst aufgenommen werden. Auch wenn das Gesetz keine bestimmte Form fordert, sollte der Hinweis schriftlich erfolgen.
Wie oft Vertrag verlängern bis unbefristet?
Gibt es im Unternehmen einen Tarifvertrag, sind darin abweichende Regeln möglich. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass nur solche tariflichen Regeln erlaubt sind, die Befristungen ohne Sachgrund von maximal sechs Jahren und mit höchstens neunmaliger Verlängerung zulassen.
Was muss ich beim Arbeitgeber angeben?
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber im elektronischen Lohnsteuerverfahren folgende Daten mitteilen: ID-Nummer, Geburtsdatum, Angabe, ob ein erstes oder weiteres Dienstverhältnis vorliegt, Angabe, ob und ggf. in welcher Höhe ein nach § 39a Abs.
Wie lange dauert die Krankmeldung an den Arbeitgebern?
Fakt ist in der Praxis, dass den Arbeitgebern regelmäßig die Info der Krankenkasse ausreicht, dass weiterhin die Krankheit anhält. Es gibt aber ein Urteil eines Landesarbeitsgerichtes, wonach auch nach den 6 Wochen die Krankmeldung an den Arbeitgeber zu geben ist.
Wann muss der Mitarbeiter eine Kur beantragen?
Ein Mitarbeiter, der im letzten Jahr öfters krank war, möchte beim Rentenversicherungsträger eine Kur beantragen. Wann muss der Mitarbeiter den Arbeitgeber spätestens informieren? A: Zu dem Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter den Kurantrag abgibt. B: Zu dem Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter über die Bewilligung informiert wird.
Wie lange darf ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert werden?
ein befristeter Arbeitsvertrag darf bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn kein Sachgrund vorliegt. Danach darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht mehr beschäftigen, oder das Beschäftigungsverhältnis geht in ein unbefristetes über.
Wie lange ist die richtige Arbeitszeiterfassung zu bewahren?
Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Eine richtige Arbeitszeiterfassung ist also Pflicht. Dies hat jedoch nicht eine minutiöse Überwachung der Arbeitnehmer zum Ziel; vielmehr geht es darum, dass die höchstzulässigen täglichen Arbeitszeiten von acht Stunden bzw. der wöchentlichen 40 Stunden nicht überschritten werden.