Wann muss der Arbeitgeber Schmerzensgeld zahlen?
Nach einem Arbeitsunfall haben Geschädigte nur dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn das Unternehmen oder ein anderer Arbeitnehmer den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Nachweis ist schwer. In der Praxis entsteht der Anspruch nach einem Arbeitsunfall daher äußerst selten.
Wer zahlt Entschädigung bei Arbeitsunfall?
Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall zahlt der vorsätzlich gehandelte Arbeitgeber. Die Versicherung des Arbeitnehmers erfolgt automatisch über ihr Unternehmen. Dieses ist dazu verpflichtet, die Mitarbeiter bei der Krankenkasse, der gesetzlichen Rentenversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Wann es sich um einen Arbeitsunfall handelt, legen die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) siebter Teil fest. Nach § 8 SGB VII liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein versicherter Arbeitnehmer wegen einer Tätigkeit einen Unfall erleidet, die in direktem Zusammenhang mit seiner Arbeit steht. Die Folgen, die das Gesetz meint, können sein:
Wie sind die Betroffenen bei einem Arbeitsunfall abgesichert?
Kommt es doch zu einem Arbeitsunfall, sind die Betroffenen durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Unfallversicherungsträger abgesichert.
Was ist die Aufgabe der Gesetzlichen Unfallversicherung?
Eine der wichtigsten Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Unfälle zu verhüten. Leider gelingt das nicht immer. Kommt es doch zu einem Arbeitsunfall, sind die Betroffenen durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Unfallversicherungsträger abgesichert.
Was ist mit einem Arbeitsunfall zu verwechseln?
Nicht zu verwechseln mit einem Arbeitsunfall ist die Berufskrankheit in § 9 SGB VII. Dies ergibt sich aus dem Charakter des Arbeitsunfalls, den das Gesetz mit „zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“ definiert. Arbeitsunfälle dürfen nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet sein.