Wann muss der Strafantrag gestellt werden?
Der Strafantrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat sowie von der Person des Täters Kenntnis erlangt hat, § 77b StGB.
Ist der Strafantrag maßgeblich?
Grundsätzlich ist nicht maßgeblich, ob der Antragsberechtigte ausdrücklich das Wort „Strafantrag“ benutzt, solange sich aus seinem Vorbringen zweifelsfrei erkennen lässt, dass er die strafrechtliche Verfolgung einer bestimmten Tat verlangt. Der Strafantrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden.
Wie kann ein Strafantrag angebracht werden?
Der Strafantrag muss gemäß § 158 Abs. 2 StPO bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei einer anderen Behörde (Polizei) schriftlich angebracht werden. Der Strafantrag kann nicht an Bedingungen geknüpft werden.
Wie spielte der Gedanke der Abschreckung mit der Strafe verbunden?
Anders als in der frühen Neuzeit spielte der Gedanke der Abschreckung dabei jedoch kaum eine Rolle, sondern die Öffentlichkeit einer Hinrichtung sollte deren Rechtmäßigkeit beweisen. Erst ab dem 15. Jahrhundert wurde der Gedanke der Abschreckung mit der Strafe verbunden.
Wie lange kann der Strafantrag zurückgenommen werden?
Der Strafantrag kann solange zurückgenommen werden, bis das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Dies ist ein weiterer Unterschied zur Strafanzeige, bei der ein solches Vorgehen generell nicht möglich ist. Einmal zurückgenommen, kann er aber nicht nochmals gestellt werden.
Was sieht das Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen vor?
Das Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) sieht die Gewährung einer Entschädigung aus der Staatskasse für Schäden vor,
Was ist Gegenstand der Entschädigung durch die Strafverfolgungsmaßnahme?
Gemäß § 7 Abs. 1 StrEG ist Gegenstand der Entschädigung der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden.
Wie kann die Anwaltsvergütung für die Strafverfolgung erfolgen?
B. bei einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 oder § 153 Abs. 2 StPO -, kann die Anwaltsvergütung für die Abwehr der Strafverfolgungsmaßnahme bzw. für die Tätigkeit im Grundverfahren nur über das StrEG erfolgen (BGH JurBüro 77, 1365).