FAQ

Wann muss der Vater kein Betreuungsunterhalt zahlen?

Wann muss der Vater kein Betreuungsunterhalt zahlen?

Ist Ihr Kind bereits über drei Jahre alt, steht Ihnen in der Regel kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt mehr zu. Sie erhalten jedoch, unabhängig von dem Alter des Kindes, im Trennungsjahr Trennungsunterhalt.

Bis wann muss man betreuungsunterhalt zahlen?

Betreuungsunterhalt muss ein Ex-Partner an den Alleinerziehenden zahlen, damit er sich um die gemeinsamen Kinder kümmern kann, anstatt zu arbeiten. Bis zum dritten Geburtstag des gemeinsamen Kindes hat man als Alleinerziehender immer einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Was sind die Kinderbetreuungskosten?

Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes. Es sind 2 /3 der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Abzugsbeschränkung ist verfassungsgemäß.

Wie muss die Bezahlung der Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden?

Die Bezahlung der Kinderbetreuungskosten muss durch Rechnung und Überweisung nachgewiesen werden. Die frühere Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten hat der Gesetzgeber aufgegeben. Eltern können Betreuungskosten ab der Geburt des Kindes bis zum 14.

Was sind die Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung?

Es sind 2 /3 der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Abzugsbeschränkung ist verfassungsgemäß. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen z. B. Beiträge zu Kinderkrippen/-gärten, Ausgaben für eine Tagesmutter oder Kinderpflegerinnen/-schwestern.

Ist das zu betreuende Kind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig?

Ist das zu betreuende Kind nicht nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, ist der in Satz 1 genannte Betrag zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist.

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