Wann muss der Vermieter zahlen?
Reparaturen, die in der Mietwohnung trotz eines vertragsgemäßen Gebrauchs oder durch altersbedingten Verschleiß anfallen, muss der Vermieter zahlen. Das sind oft Instandhaltungsmaßnahmen, die mit der Bausubstanz der Wohnung zu tun haben.
Wer zahlt Instandhaltungskosten Mieter oder Vermieter?
„Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Dauer der Mietzeit anfallenden Reparaturen in den angemieteten Räumen auf seine Kosten durchzuführen“. „Sämtliche notwendigen Reparaturen, Instandsetzungen, Instandhaltungen und Erneuerungen in den gemieteten Räumen gehen zu Lasten des Mieters.“
Wann muss der Vermieter für Reparaturen zahlen?
Wann der Vermieter für Reparaturen zahlen muss. Eine undichte Heizung, ein Kratzer im Parkett oder ein nicht funktionierender Herd – Gründe für Reparaturbedarf in Mietwohnungen gibt es genügend. Wann der Vermieter die Kosten dafür übernehmen muss, erklären wir nachfolgend. Laut Gesetz sind Reparaturen grundsätzlich die Sache des Vermieters.
Welche Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen?
Es gibt aber eine Ausnahme: Kleine Reparaturen muss der Mieter bezahlen. Das ist in Art. 259 OR festgehalten und heisst im Fachjargon «Kleiner Unterhalt». «Kleiner Unterhalt» muss der Mieter selbst bezahlen Zum kleinen Unterhalt gehören nur Arbeiten und kleine Reparaturen, die Personen ohne spezielles Fachwissen durchführen können.
Warum haftet der Vermieter für Reparaturen?
In der Praxis bedeutet das, dass er für kleine und große Reparaturen haftet. Tropft der Wasserhahn oder zeigen sich andere Schäden, die aufgrund von Verschleiß entstanden sind, muss der Vermieter die nötigen Reparaturen in die Wege leiten und auch die Kosten dafür tragen. Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen.
Kann der Vermieter alle Kosten ersetzen?
Der Vermieter muss alle Kosten ersetzen. Aber nur die notwendigen Kosten. Kann zum Beispiel der undichte Heizkörper repariert werden, darf der Mieter nicht den Austausch des Heizkörpers veranlassen.