Wann muss die Gemeinde Bäume verschneiden?
Dies betrifft Straßenbäume, Alleebäume und Solitärbäume in der freien Landschaft – für den Privatbaumbesitzer sicherlich kein Thema, aber für Baumpfleger und Kommunen. Dagegen ist es aber verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden.
Welche Baumarten sind als Straßenbaum geeignet?
Typische Straßenbäume sind etwa Linden, Rosskastanien, Ginkgo sowie in wärmeren Gegenden insbesondere auch Platanen. Gelegentlich werden Spitz- und Bergahorn, Mehl- und Vogelbeeren, sowie Baumhasel verwendet. Als kleinwüchsige und dekorative Art wird oft Rot- bzw. Weißdorn ausgewählt.
Welche Bäume pflanzt man in der Stadt?
Unsere heimischen Bäume sind nur teils für das Stadtklima geeignet. Peter Uehre sagt, dass Ahorn, Linde oder Eiche in Wohngebieten sicherlich gut funktionieren können. In der Innenstadt, bei großer Hitze oder Trockenheit, schneiden Bäume aus dem südeuropäischen Raum aber besser ab.
Warum sind Bäume in der Stadt so wichtig?
Was bringen Bäume in der Stadt? Sie kühlen die Luft. Das ist besonders wichtig, weil die Temperatur als Folge des Klimawandels steigt und vor allem die Sommer heißer werden. Bäume werfen Schatten auf Straßen, Gehwege und Häuser; dadurch verhindern sie, dass Stein und Beton sich im Sommer stark aufheizen.
Wer muss die Bäume schneiden?
Eigentümer ist verantwortlich für die Baumpflege Die Richterinnen und Richter sagen: Es sei Sache des Eigentümers, den Baum regelmäßig zu beschneiden und dafür zu sorgen, dass sein Baum nicht den Nachbarn stört. Wenn er nichts unternimmt, muss er damit leben, dass der Nachbar selbst zur Säge greift.
Welcher Baum Allee?
Typische Alleebäume von historischen Schlossalleen Mitteleuropas sind Linden, je nach Landschaft vorrangig Winter-Linden (Tilia cordata) oder Sommerlinden (Tilia platyphyllos), und Rotbuchen (Fagus sylvatica), oft auch in deren Kulturform der Blutbuche. Die Linde gilt als beliebtester Alleebaum in Deutschland.