Wann muss die geschiedene Frau wieder arbeiten?

Wann muss die geschiedene Frau wieder arbeiten?

Spätestens nach der Scheidung ist der geschiedene Ehegatte grundsätzlich zu einer Vollzeittätigkeit verpflichtet, es sei denn er wäre wegen Kinderbetreuung (dazu sogleich unter Punkt 2.) oder aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht zu einer Berufstätigkeit in der Lage.

Wann muss eine alleinerziehende Mutter wieder arbeiten?

Denn seit der Unterhaltsreform von 2008 muss der Betreuungsunterhalt nur gezahlt werden, bis das Kind drei Jahre alt ist. Danach ist das betreuende Elternteil grundsätzlich verpflichtet, wieder zu arbeiten, auch in Vollzeit. Voraussetzung ist, dass das Kind entsprechend betreut werden kann.

Wie viel muss eine Mütter arbeiten?

Neu müssen Mütter oder Väter, welche die Kinder hauptsächlich betreuen, ab der obligatorischen Einschulung des jüngsten Kindes grundsätzlich zu 50 % eine Erwerbsarbeit ausüben. Ab Eintritt des jüngsten Kindes in die Sekundarstufe sei ihnen gemäss Bundesgericht ein Arbeitspensum von 80 % zuzumuten, nach dem 16.

Welche Eltern haben Anspruch auf Unterhalt?

Wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, steht den Kindern Unterhalt in einer bestimmten Höhe zu. Den Anspruch auf Unterhalt hat ein Kind auch dann, wenn die Eltern nicht mitein­ander verhei­ratet waren.

Wie kann man den Anteil eines Elternteils berechnen?

Der Anteil eines Elternteils am Kindesunterhalt kann deshalb nur berechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Um den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes berechnen zu können, muss man immer das Einkommen beider Eltern kennen.

Ist eine Unterschrift beider Eltern zulässig?

Eine Unterschrift beider Eltern ist immer zulässig und sinnvoll. Lediglich bei alleinigem Sorgerecht kann nicht auf eine zweite Unterschrift bestanden werden. Darf die Mutter allein entscheiden, dass sie die Zusatzleistung und die damit verbundene Zuzahlung von 50 € pro Monat für das gemeinsame Kind möchte.

Was gilt für den Anteil eines Elternteils am Kindesunterhalt?

Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Der Anteil jedes Elternteils am Gesamtunterhalt des Kindes richtet sich nach dem Einkommen des jeweiligen Elternteils. Der Anteil eines Elternteils am Kindesunterhalt kann deshalb nur berechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist.

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