Wann muss die Lohnsteuer angemeldet werden?

Wann muss die Lohnsteuer angemeldet werden?

Nach § 41 a Abs. 1 EStG muss die Lohnsteuer-Anmeldung spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums eingehen. Ist der zehnte Tag kein Arbeitstag, so ist die Lohnsteuer-Anmeldung noch fristgerecht eingereicht, wenn sie am nächsten Arbeitstag eingeht.

Wer muss Lohnsteuer-Anmeldung abgeben?

Arbeitgeber mit Angestellten müssen die ans Finanzamt abzuführende Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden. In der Lohnsteueranmeldung ist die Summe der abzuführenden Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge anzugeben, nicht aber die Pauschalsteuer von 2 % für einen Mini-Job.

Wo melde ich die Lohnsteuer an?

Jedem Arbeitgeber obliegt die Verpflichtung, die fällig gewordene Lohnsteuer beim zuständigen Finanzamt anzumelden und sie pünktlich abzuführen. Hierzu zählen einerseits die vom Arbeitnehmer einbehaltene Lohnsteuer, andererseits aber auch die im Rahmen der Pauschalierung der Lohnsteuer angefallenen Beträge.

Wann Lohnsteuer vierteljährlich?

1. Allgemeines zum Verfahren

Anmeldungszeitraum abzuführende LSt im Vorjahr Abgabefrist
Anmeldungszeiträume ab 2009
jährlich bis 1 000 € am 10. Januar des Folgejahres
vierteljährlich ab 1 000 € jeweils am 10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar
monatlich ab 4 000 € am 10. Tag des Folgemonats

Wann lohnsteueranmeldung vierteljährlich?

Wer führt die Lohnsteuer ab?

Die Lohnsteuer (Abkürzung: LSt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber behält sie von Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Wann Lohnsteuer jährlich?

Letzter Termin für die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer ist jeweils der 10. des Monats, der auf den abgeschlossenen Anmeldezeitraum folgt. Bei einem jährlichen Rhythmus ist es demzufolge der 10. Januar.

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