Wann muss die Vollstreckung zugestellt werden?
Zustellung als letzte der Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung. Zu guter Letzt muss der Vollstreckungstitel dem Schuldner zugestellt werden, und zwar entweder vor oder mit Beginn der Vollstreckung. Hierdurch soll der Schuldner von der Zwangsvollstreckung in Kenntnis gesetzt werden. Und er kann die formelle Richtigkeit des Titels überprüfen.
Was kann das Vollstreckungsgericht auf ihren Antrag bestimmen?
Wenn die Vollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben wird, kann das Vollstreckungsgericht auf Ihren Antrag den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens abweichend von den sonst geltenden Pfändungsgrenzen bestimmen (§ 850f Absatz 2 der Zivilprozessordnung – ZPO ).
Was ist Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung?
Eine weitere Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass der Titel vor Beginn der Vollstreckung an den Schuldner zugestellt werden muss. Dabei ist die Zustellung in der Regel ein gesonderter Schritt, der nicht mit anderen Vollstreckungshandlungen kombiniert werden kann.
Wie können sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten?
Sollten Sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten, suchen Sie sich so schnell wie möglich unter Vorlage aller Schriftstücke, die Sie im Mahnverfahren erhalten haben, professionelle Unterstützung. Dies kann eine anwaltliche Schuldnerberatung oder die Schuldnerberatungsstelle in Ihrem Ort sein…
Wie kann ich eine Zwangsvollstreckung beantragen?
Wenn der Gläubiger alle relevanten Informationen zur Situation des Schuldners vorliegen hat, kann er die Zwangsvollstreckung beantragen. Die in der Praxis relevantesten Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung sind einfach zu merken: Antrag; Titel; Klausel; Zustellung; Ohne Antrag keine Zwangsvollstreckung
Wann darf mit der Vollstreckung begonnen werden?
Bei der Vollstreckung aus einzelnen Titeln darf mit der Zwangsvollstreckung erst begonnen werden, wenn seit der Zustellung an den Schuldner zwei Wochen vergangen sind.
Wie kann ich einen Antrag auf Vollstreckungsschutz beantragen?
Der Antrag auf Vollstreckungsschutz muss bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Hierfür gibt es im §765a ZPO ein eigenes Mittel, um jederzeit in einem laufenden Zwangsversteigerungsverfahren einen Vollstreckungsschutz beantragen zu können.