Wann muss ein Betriebsrat in einem Betrieb gebildet werden?

Wann muss ein Betriebsrat in einem Betrieb gebildet werden?

Einem Verpflichtung zur Gründung eines Betriebsrats gibt es nicht. Arbeitnehmern ist es lediglich freigestellt, einen Betriebsrat zu gründen, sobald die Regel „mindestens fünf Mitarbeiter, davon drei wählbar“ erfüllt ist.

Kann man einfach so einen Betriebsrat gründen?

Wie kann ich einen Betriebsrat gründen? Ein Betriebsrat kann jederzeit gegründet werden! Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 1) erwartet das sogar: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.”

Wie kommt der Betriebsrat zustande?

Damit überhaupt ein Betriebsrat gegründet werden kann, muss es immer mindestens fünf Wahlberechtigte geben. Sind Stellen für wahlberechtigte Arbeitnehmer fest eingeplant, aber nicht besetzt, wird auch deren Zahl berücksichtigt. Der Betriebsrat besteht dann aus nur einer Person.

Welche Gründe haben Arbeitgeber einen Betriebsrat zu verhindern?

Arbeitgeber greifen dabei auf eine Vielzahl von Methoden zurück:

  • Umstrukturierung des Unternehmens.
  • Kündigung, Versetzung oder Störung von Betriebsratsinitiatoren.
  • Negative Koalitionsfreiheit.
  • Intensive Bearbeitung von Belegschaft und Kandidaten.
  • Mobbing, Schikanen und Abmahnungen.

In welchen Fällen ist eine Entscheidung des Arbeitgebers ohne Zustimmung des Betriebsrats ungültig?

Die Mitbestimmungsrechte schränken damit auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers ein. Er kann zum Beispiel eine Kündigung niemals ohne Zustimmung des Betriebsrats wirksam aussprechen, da eine Kündigung eine personelle Einzelmaßnahme darstellt und damit ein „echtes“ Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG.

Was bedeutet das Recht auf Mitbestimmung?

Mitbestimmung ist die institutionelle Teilnahme der Arbeitnehmer und/oder ihrer Vertretungen (z.B. Betriebsrat) am Willensbildungsprozess im Betrieb und im Unternehmen. Deutschland ist im internationalen Vergleich das Land mit den meisten Mitbestimmungsgesetzen.

Sind Zeitaufnahmen Mitbestimmungspflichtig?

Der Betriebsrat soll Zeitaufnahmen, die zu einer leistungsorientierten Entlohnung führen sollen, ggf. auf ihre Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit prüfen können. Sind durch einen Tarifvertrag Erholungs- und Verteilzeiten vorgesehen, scheidet ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus.

In welchen Fällen wird die Einigungsstelle aktiv?

Die Einigungsstelle wird im Normalfall auf Antrag einer Seite, d.h. auf Antrag des Betriebsrats oder des Arbeitgebers, tätig. In diesen Fällen ersetzt der Spruch der Einigungsstelle in der Regel die ohne Einigungsstellenverfahren nicht mögliche bzw. gescheiterte freiwillige Einigung der Betriebsparteien.

Wann wird die Einigungsstelle angerufen?

Wichtigster Anwendungsfall der Einigungsstelle ist der § 87 BetrVG. Denn vor allem bei Mitbestimmungsfragen kann im Streitfall die Einigungsstelle angerufen werden. Im übrigen kommt die Einigungsstelle immer dann zum Zuge, wenn es im Gesetz heißt: „Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle“.

Wann kann man die Einigungsstelle anrufen?

Die Einigungsstelle entscheidet, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich in einer Angelegenheit der echten Mitbestimmung nicht einigen können. Man möge sie einberufen oder anrufen, heißt es oftmals.

Wann Einigungsstelle wann Arbeitsgericht?

Wenn das Gesetz schweigt, und das ist der Normalfall, dann ist immer das Arbeitsgericht zuständig, nie die Einigungsstelle. Denn die Einigungsstelle war ja nur höchst ausnahmsweise zuständig, wenn das Gesetz es so vorschrieb.

Wann kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen?

Arbeitgeber und Betriebsrat können vereinbaren, dass Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen (§ 102 Abs. 6 BetrVG). Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung einer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats, so kann die Einigungsstelle entscheiden (vgl.

Kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen?

Die Einigungsstelle kann vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat angerufen werden und besteht aus (parteiischen) betrieblichen oder externen Beisitzern sowie dem unparteiischen Vorsitzenden.

Wie läuft eine Einigungsstelle ab?

Die Einigungsstelle setzt sich aus einem Vorsitzenden und einer gleichen Zahl von Beisitzern (meist 2 pro Seite) zusammen, die jeweils von Ihnen als Betriebsrat und Ihrem Arbeitgeber gestellt werden (§76 Abs. 2 BetrVG).

Wer trägt die Kosten der Einigungsstelle?

Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Einigungsstelle. Diese bestehen hauptsächlich aus der Vergütung des Vorsitzenden und ggf.

Wer kann Einigungsstellenvorsitzender werden?

Besetzung der Einigungsstelle Kommt eine Einigung über die Person des Vorsitzenden oder über die Anzahl der Beisitzer nicht zustande, entscheidet das Arbeitsgericht auf Antrag, § 76 Abs. 2 BetrVG. Als Einigungsstellenvorsitzende werden regelmäßig Richter der Arbeitsgerichte eingesetzt.

Was passiert wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht einigen können?

Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können, sieht das Betriebsverfassungsgesetz in bestimmten Fällen vor, dass die Einigungsstelle in der jeweiligen Angelegenheit entscheidet (z.B. in § 87 Abs. 2 BetrVG). Man spricht in diesen Fällen von einem erzwingbaren Einigungsstellenverfahren.

Wer nimmt an der Betriebsversammlung teil?

An der Abstimmung dürfen nur die an der Betriebsversammlung teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer (einschließlich der Betriebsratsmitglieder) teilnehmen. Nur diese sind stimmberechtigt. Die Betriebsversammlung ist grundsätzlich immer beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Wer vertritt die betriebsparteien?

Der Betriebsrat ist ein eigenständiges Organ der Betriebsverfassung. Daraus folgt, dass sich der Betriebsrat als Organ jeder Tätigkeit im Arbeitskampf zu enthalten hat.

Wer sind die Vertragspartner bei einer Betriebsvereinbarung?

Betriebsvereinbarungen sind betriebsverfassungsrechtliche Verträge, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen werden. Wichtigste Vorschrift ist § 77 BetrVG.

Wer ist der Ansprechpartner für den Betriebsrat?

Der als Arbeitgeber für den Betriebsrat zuständige Ansprechpartner ist vielmehr die Person, die die für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats maßgeblichen Entscheidungen im Betrieb trifft. Das kann z. B. ein Werkleiter im Betrieb oder ein Filialleiter in einem selbständigen Betriebsteil (§ 4 Abs.

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