Wann muss ein Konzernabschluss erstellt werden?
Ein Konzernabschluss nach HGB ist gemäß § 290 Abs. 1 HGB von einer Kapitalgesellschaft aufzustellen, wenn diese auf mindestens ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. § 290 Abs. 2 HGB regelt, wann grundsätzlich beherrschender Einfluss besteht.
Wie funktioniert ein Konzernabschluss?
Zur Erstellung des Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss summiert. Anschließend wird dieser durch Konsolidierungsmaßnahmen um die Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt.
Was ist der Konzernabschluss?
Der Konzernabschluss ist de jure nicht Basis für die Gewinnausschüttung ( Jahresbilanz) und die Besteuerung ( Steuerbilanz ), ferner hat der Konzernabschluss keinen Einfluss auf die Stellung der Gläubiger (der einzelnen Konzernunternehmen). 3.
Wie fasst man einen Konzernabschluss zusammen?
Mutterunternehmen eines Konzerns müssen neben dem Jahresabschluss (Einzelabschluss) zusätzlich einen Konzernabschluss aufstellen. Während der Jahresabschluss das einzelne Unternehmen abbildet, fasst der Konzernabschluss die Geschäftstätigkeit sämtlicher einzubeziehender Konzernunternehmen zusammen.
Was ist der Konzernabschluss nach dem HGB?
Es sind nicht alle Konzerne verpflichtet, einen Konzernabschluss nach HGB zu erstellen. Das HGB hat im 293 entsprechende Bedingungen formuliert, um vom Konzernabschluss befreit zu werden. Zudem m ssen nach dem HGB nur Unternehmen mit einer Kapitalgesellschaft an der Spitze einen Konzernabschluss durchf hren.
Wie müssen Unternehmen vom Konzernabschluss befreit werden?
Das HGB hat im § 293 entsprechende Bedingungen formuliert, um vom Konzernabschluss befreit zu werden. Zudem müssen nach dem HGB nur Unternehmen mit einer Kapitalgesellschaft an der Spitze einen Konzernabschluss durchführen.