Wann muss ein Stundennachweis geführt werden?
Was muss im Stundennachweis stehen? Gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG sind für Minijobber und Beschäftigte der betroffenen Wirtschaftszweige Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und zwar spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages, der auf die erbrachte Arbeitsleistung folgt.
Wer ist für die Zeiterfassung verantwortlich?
Als Arbeitgeber sind Sie für die korrekte Zeiterfassung verantwortlich. Sie müssen die Arbeitszeit spätestens 7 Tage, nachdem sie geleistet wurde, erfassen. Tarifverträge zur Arbeitszeit brechen die gesetzlichen Regelungen, abgesehen von der Maximalarbeitszeit.
Wie länge ist die Arbeitszeit zu unterbrechen?
Laut Arbeitsrecht ist die Arbeitszeit nach sechs Stunden zu unterbrechen. Diese Pause sollte mindestens 30 Minuten dauern. Generell ist die Dauer und Anzahl der Pausen von der Länge der Arbeitszeit abhängig.
Wie viele Pausen gibt es bei der arbeitszeitberechnung?
Für die Arbeitszeitberechnung haben Sie die Möglichkeit bis zu zwei Pausen einzutragen. Die Pausen können in Minuten oder Stunden eingegeben werden. Bei der Pause in Stunden sind zudem auch Nachkommastellen (zum Beispiel 1,5 Stunden) möglich.
Wie lange ist die Arbeitszeit ohne Pause denkbar?
Dabei ist entscheidend, dass in den nachfolgenden sechs Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegt. Die Arbeitszeit ist ohne Pausen nicht denkbar. Sie dienen der Erholung und elementar für die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer.
Wie lange müssen sie die Arbeitsentgelte aufbewahren?
Informationen über Arbeitsentgelte der (Unfall-)Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden mit Lohnnachweis müssen Sie für 5 Jahre aufbewahren ( § 165 I 1, IV 2 SGB VII ). Aufzeichnungen der Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden werktags sollten Sie zwei Jahre aufbewahren ( § 16 II ArbZG ).