Wann muss eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellt werden?
Nach Paragraph 14 der Gefahrstoffverordnung ist der Unternehmer verpflichtet, für jeden im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Diese muss der Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragen. Betriebsanweisungen dienen der Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten.
Ist eine Betriebsanweisung Pflicht?
Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers. Für die Erstellung von Betriebsanweisungen beim Umgang mit Gefahrstoffen enthält die Technische Regel für Gefahr- stoffe TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ besondere Hinweise.
Wer muss die Betriebsanweisung erstellen?
„Verantwortlich für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber. Er kann sich dabei von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen Fachleuten (z. B. Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Beratungsfirmen) beraten lassen.“
Wann benötige ich ein Gefahrstoffkataster?
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt jedem Arbeitgeber vor, ein Verzeichnis über alle im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dieses Gefahrstoffkataster gibt nicht nur Auskunft über einen Stoff, seine Herkunft und seinen Charakter, sondern auch über seinen Einsatz im Unternehmen.
Welche Geräte brauchen eine Betriebsanweisung?
Schriftliche Betriebsanweisungen sind ausschließlich für folgende Geräte zu erstellen:
- Krane (§ 19)
- Selbstfahrende Arbeitsmittel (§ 23)
- Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren (§ 26)
- Bolzensetzgeräte (§ 29)
Wie müssen Betriebsanweisungen ausgelegt werden?
Üblicherweise werden die Betriebsanweisungen immer an den Arbeitsplätzen ausgehangen, an denen konkret mit den Gefahrstoffen umgegangen wird. Gelegentlich werden die Betriebsanweisungen auch neben Zugängen zum Arbeitsraum, in der Nähe vom Meisterbüro oder dem schwarzen Brett ausgehangen.
Für was benötigt man Betriebsanweisungen?
Zweck der Betriebsanweisung ist es, Unfälle im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen zu minimieren. Die Betriebsanweisung ist nicht zu verwechseln mit der Betriebsanleitung, die vom Hersteller bestimmter Anlagen und Arbeitsmittel erstellt wird.
Wo müssen Betriebsanweisungen liegen?
Wie müssen Betriebsanweisungen aussehen?
Betriebsanweisungen sollten einfach, klar und grafisch einheitlich gestaltet sein. Piktogramme und Symbole helfen Mitarbeitern dabei, Informationen schnell zu verstehen. Deshalb finden sich in Betriebsanweisungen oft z.B. Verbots-, Gebots- oder Hinweisschilder.
Wie oft muss ein Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden?
Das Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen, z. B. Neuaufnahme von Gefahrstoffen, Änderung der Einstufung oder Änderung des Arbeitsbereiches, in dem mit dem Gefahrstoff umgegangen wird, fortzuschreiben. Eine jährliche Überprüfung ist empfehlenswert.
Welche Stoffe gehören ins Gefahrstoffkataster?
Darin sind Reinstoffe, Stoffgemische und Zubereitungen aufgelistet, die u. a. folgende Gefährlichkeitsmerkmale erfüllen:
- brandfördernd,
- hoch- und leichtentzündlich,
- entzündlich,
- explosionsgefährlich,
- (sehr) giftig,
- gesundheitsschädlich,
- ätzend,
- reizend,