Wann muss Fluggesellschaft zahlen Corona?

Wann muss Fluggesellschaft zahlen Corona?

Passagiere, deren Flug wegen Corona von der Airline storniert wurde, haben Anspruch auf 100-prozentige Erstattung des Ticketpreises. Für andere Kosten, zum Beispiel für Mietwagen oder Hotelübernachtungen, muss die Fluggesellschaft nicht aufkommen. Für die Stornierung darf die Airline keine Bearbeitungsgebühren erheben.

Ist das Recht auf verspätete Flüge anwendbar?

Der EU-Gerichtshof hat in einem Urteil vom 19. November 2009 (AZ C-402/07) klargestellt, dass dieses Recht auch auf verspätete Flüge anwendbar ist. Hier gibt es jedoch generell erst ab einer Verzögerung von drei Stunden eine Ausgleichszahlung. Danach ist die gleiche Staffelung anwendbar wie in der Tabelle bei Annullierung oder Nichtbeförderung.

Wann muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen?

Zudem muss sie Passagieren unter Umständen eine Entschädigung zahlen. Ab wann die Fluggesellschaft zur Zahlung verpflichtet ist und wie hoch diese ausfällt, wird in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt. Fällt ein Flug aus oder verspätet sich dieser stark, haben Passagiere ein Anrecht auf Betreuung und eine Ausgleichszahlung.

Ist ein Flug von der Airline annulliert oder verweigert?

Wird ein gebuchter Flug von derAirline annulliert oder wird Passagieren die Beförderung verweigert (etwa bei Überbuchung), ist die Fluggesellschaft verpflichtet, betroffene Kunden zu betreuen, eine Ersatzbeförderung anzubieten oder den Flugpreis zu erstatten. Zudem muss sie Passagieren unter Umständen eine Entschädigung zahlen.

Welche Verpflichtungen hat die Airline gegenüber betroffenen Passagieren?

Bei Flugausfällen, Annullierungen oder größeren Verspätungen hat die Fluggesellschaft gewisse Verpflichtungen gegenüber betroffenen Passagieren. Verspätet sich der Start eines Flugs deutlich, muss die Airline die betroffenen Passagiere betreuen. Darunter zählt der Gesetzgeber die Versorgung mit:

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