Wann muss HKP genehmigt werden?
Die Zusage der gesetzlichen Krankenkasse im HKP gilt ein halbes Jahr, sodass in diesem Zeitraum der Zahnersatz eingesetzt werden muss.
Wer bekommt den Heil- und Kostenplan?
Der Zahnarzt oder der Patient reicht den Plan bei der Krankenkasse ein, am besten inklusive Bonusheft. Daraus ergibt sich dann der Eigenanteil des Patienten. Für gesetzlich Versicherte ist ein Heil- und Kostenplan rechtlich vorgeschrieben, wenn Zahnersatz geplant ist. Laut Gesetz ist er kostenfrei (§ 87 Abs.
Kann ich auch zu einem anderen Zahnarzt gehen?
Patienten können direkt zu einem anderen Zahnarzt gehen oder Angebote der Krankenkassen nutzen, die ärztliche Zweitmeinungen teils mit eigenen Ärzten oder kooperierenden Zentren anbieten. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und Zahnärztekammern haben 2005 das „Zweitmeinungsmodell“ eingeführt.
Hat Patient Anspruch auf seine Röntgenbilder?
Der Patient hat ein Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen, so auch die Röntgenbilder, allerdings kein Recht auf Überlassung der Originalunterlagen. Diese stehen im Eigentum des Zahnarztes. Röntgenbilder zur Untersuchung sind von ihm nach § 85 Absatz 2 Nr.
Was bedeutet Festzuschuss bei Zahnersatz?
Der Festzuschuss (offiziell „befundorientierter Festzuschuss“) wird von den gesetzlichen Krankenkassen für Ihre Zahnbehandlung gezahlt. Der Festzuschuss deckt 50 % der Kosten der Regelversorgung ab. Den Eigenanteil müssen Sie selbst zahlen.
Welche festzuschüsse sind genehmigungspflichtig?
6.10, 7.1, 7.2, 7.5 und 7.6 sind die Festzuschüsse vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse zu bewilligen. Pauschale Genehmigung für Wiederherstellungen und Erwei- terungsmaßnahmen bei ZE; Bayerische Regionalkassen und KZVB RS 11/2006 Genehmigungsfreie Wiederherstellungen bei den Ersatzkassen).
Wie lange ist eine Genehmigung der Krankenkasse gültig?
Wenn die Krankenkasse den HKP geprüft und genehmigt hat, ist die Genehmigung ein halbes Jahr gültig.
Wie lange dauert es bis die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt?
Sie übergeben den vom Zahnarzt datierten und unterschriebenen Heil- und Kostenplan zusammen mit Ihrem Bonusheft vor Beginn der Behandlung Ihrer Krankenkasse. Diese muss den Heil- und Kostenplan nun anhand der enthaltenen Informationen innerhalb von drei Wochen prüfen, bewilligen und den Festzuschuss festlegen.