Wann muss ich dem Vermieter den Mängel melden?
08.07.2021 – Mängel in der Wohnung müssen Mieter nicht hinnehmen. Im Gegenteil: Sie sind sogar verpflichtet, dem Vermieter mögliche Schäden zu melden. Erfahren Sie, wie eine Mängelanzeige aussieht, worauf dabei zu achten ist und welche Rechte Mieter haben. Wann muss ich dem Vermieter den Mangel melden?
Wie soll das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter belastet werden?
Dabei soll das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter nicht unnötig belastet werden, gleichzeitig erhält sich der Mieter für die Zukunft aber alle Rechte. Das Schreiben wurde speziell für Fälle der Störung des „Hausfriedens“ entwickelt.
Welche Vorsicht ist für Vermieter und Vermieter geboten?
Höchste Vorsicht ist für Mieter und Vermieter geboten, wenn es darum geht, einen bestehenden Mietvertrag durch eine mündliche Vereinbarung abzuändern, und zwar selbst dann, wenn nur um eine vermeindliche „Kleinigkeit“ geht. Nur mündlich hatte ein Gastwirt mit seinem Vermieter vereinbart, dass er die Monatsmiete zur Monatsmitte…
Ist der Vermieter oder die Hausverwaltung telefonisch erreichbar?
Dann sollten Sie versuchen, den Vermieter oder die Hausverwaltung umgehend telefonisch zu erreichen. Ist niemand erreichbar, sollten Sie selbst bei einem Handwerkernotdienst anrufen. Sie können Ihren Vermieter grundsätzlich telefonisch oder schriftlich über den Schaden in der Wohnung informieren.
Warum müssen Vermieter die Wohnung nicht kündigen?
Verdreckte und schlecht geheizte Räume in der Mietwohnung müssen Vermieter nicht hinnehmen. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Beschluss vom 23. Februar 2017. Das Gericht sprach den Vermietern in zweiter Instanz das Recht zu, ihrem Mieter außerordentlich – also außerhalb der geltenden Dreimonatsfrist – die Wohnung zu kündigen.
Wie hoch ist die Kostenverteilung für Vermieter und Mieter?
Gewinnt keine Seite, richtet sich die Kostenverteilung nach dem Verhältnis von „Obsiegen und Unterliegen“. Klagt der Vermieter 1.600 EUR ein, das Gericht gesteht ihm aber nur 1.200 EUR zu, hat der Vermieter 25% und der Mieter 75% der Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen.