Wann muss ich den Arbeitgeber Wenn ich in Rente gehe?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Dann bleibt für dritte Stellen wie Arbeitgeber oder Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln.
Wie kann ich mit 55 in Rente gehen?
Auch die Rente mit 55 ist im Regelfall nicht möglich. (Ausnahmen gibt es auch hier für Menschen mit Behinderung sowie für Berufssoldaten.) Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu wechseln. Der Arbeitnehmer muss hierfür das 55.
Was braucht der Arbeitgeber Wenn ich in Rente gehe?
Sie müssen nicht zwingend den Arbeitgeber von Ihrem Rentenbeginn informieren. Ich würde dies trotzdem tun. Wenn Sie im Rentenantrag die Hochrechnung beantragen, dann wird Ihr Arbeitgeber automatisch von der DRV aufgefordert, eine entsprechende elektronische Verdienstmeldung wegen der Hochrechnung abzugeben.
Wie kündigt man wenn man in Rente geht?
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, entweder maschinell oder handschriftlich aber in jedem Fall mit einer manuellen Unterschrift versehen. Je nach Kündigungsfrist (steht im Arbeitsvertrag oder es gilt die gesetzliche Frist von 4 Wochen) sollte die Kündigung zeitig aufgesetzt werden.
Kann ich nach 35 Jahren in Rente gehen?
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren. Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen.
Wie beende ich mein Arbeitsverhältnis wenn ich in Rente gehe?
Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte. Es ist keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen. Der/die Beschäftigte, der/die mit Beginn des Rentenbezugs das Arbeitsverhältnis beenden will, muss rechtzeitig ordentlich kündigen oder einen Auflösungsvertrag schließen.
Was muss ich machen wenn ich in Rente gehe?
Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag – so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten. Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun.