Wann muss ich der Krankenkasse meine Schwangerschaft mitteilen?

Wann muss ich der Krankenkasse meine Schwangerschaft mitteilen?

Etwa sieben Wochen vor dem Geburtstermin: Die Bescheinigung Ihres Gynäkologen mit dem voraussichtlichen Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse abgeben (für das Mutterschaftsgeld).

Wie wird der Schwangerschaftsverlauf dokumentiert?

Der Mutterpass wird der Schwangeren vom Arzt nach Feststellen der Schwangerschaft ausgehändigt. In ihm werden alle wichtigen Daten der Schwangerschaft und Untersuchungsergebnisse dokumentiert. Dieses wichtige Dokument sollte die Schwangere immer bei sich führen.

Warum muss man den Mutterpass immer dabei haben?

Der Mutterpass dient den behandelnden Ärztinnen, Ärzten und Hebammen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft und mögliche Risiken zu dokumentieren. Die hier eingetragenen Daten liefern auch für die Geburt oder in medizinischen Notfällen wichtige Informationen. Es ist deshalb ratsam, den Mutterpass immer dabei zu haben.

Wie lange gibt es den Mutterpass?

Eingeführt wurde der Pass in Deutschland im Jahr 1961, um die Ergebnisse der freiwilligen und gesetzlich geregelten Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft festhalten und jederzeit bereithalten zu können.

Wie ist der Mutterpass aufgebaut?

Daher wird die Mutter auf Erreger untersucht. Bei einem positiven Testergebnis wird überprüft, ob die Infektion durchgemacht wurde, aber ausgeheilt ist oder ob eine akute Erkrankung besteht. Das Ergebnis des Tests wird nicht im Mutterpass dokumentiert.

Wie erhält ich einen Mutter-Kind-Pass?

Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich von Ihrem betreuenden Arzt/ Ihrer betreuenden Ärztin einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr.

Was beinhaltet die Beratung für Mutter-Kind-Pass?

Die Beratung beinhaltet Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten in diesem Zeitraum und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Hebammen, die Beratungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes durchführen, finden Sie unter www.hebammen.at.

Wie hat der Arbeitgeber die Mutter benachrichtigt?

Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen Dezernat 56 der Bezirksregierung) unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen.

Wie verzichtet eine Mutter auf die mutterschutzrechte?

Sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Allerdings verzichtet eine werdende Mutter auf die ihr zustehenden Mutterschutzrechte, solange sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber nicht mitteilt.

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