Wann muss ich ein Gewerbe ummelden?

Wann muss ich ein Gewerbe ummelden?

Sobald sich die Anschrift des Betriebes ändert, muss beim Gewerbeamt eine Gewerbeummeldung durchgeführt werden. Eine Ummeldung ist auch dann nötig, wenn es sich um Zweigniederlassungen oder Zweigstellen handelt. Führt der Umzug des Gewerbes in eine andere Stadt oder Gemeinde, so reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus.

Was ist bei einer Gewerbeummeldung zu beachten?

Voraussetzungen zur Ummeldung des Gewerbes

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung.
  • Personalausweis, Reisepass oder ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
  • Formular zu Vertretungsberechtigung bei der Ummeldung (falls es mehrere Vertretungsbefugte einer juristischen Person gibt)

Kann man einen Gewerbeschein übertragen?

Das Gewerbe muss der Gewerbetreibende entweder schriftlich oder elektronisch ummelden. Das Formular dazu liegt bei der zuständigen Behörde aus oder steht – je nach Angebot der Behörde – auf der Internetseite zum Download bereit. Das Formular ist handschriftlich zu unterzeichnen.

Wie lange kann ich ein Gewerbe rückwirkend ummelden?

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist mit bis zu maximal 60 Monaten Verspätung möglich, jedoch sollte bei einer mehr als einige Monate verspäteten Anmeldung immer mit Bußgeldern gerechnet werden.

Kann ich ein Gewerbe umschreiben?

Sie müssen das Gewerbe beim örtlichen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt ummelden, also dort, wo Sie Ihr Gewerbe auch angemeldet haben. Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Kann man ein Gewerbe erweitern?

Wenn zusätzliche Waren und/oder Dienstleistungen angeboten werden sollen, die nicht mit der ursprünglichen Gewerbeanmeldung übereinstimmen, können Sie diese Erweiterung mit einer Gewerbe-Ummeldung bzw. Vorzunehmen ist dies bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt, wo Sie bereits Ihre erste Gewerbeanmeldung durchgeführt haben.

Was kostet eine Gewerbeummeldung?

Kosten einer Gewerbeummeldung Auch bei der Gewerbeummeldung fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Gemeinde und Ort. Gebühren zwischen 15 und 50 Euro sind üblich. Wer sich vorab über die anfallenden Kosten informieren möchte, der kann dies meist auf der Webseite der Gewerbestelle tun.

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