Wann muss ich einen Jahresabschluss machen?
Der Jahresabschluss ist innerhalb einer Frist aufzustellen, die einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht. Der Jahresabschluss ist daher aufzustellen, sobald es die Geschäftslage zulässt. Bei einem normalen Geschäftsgang kann von einer Frist von 6 bis 9 Monaten ausgegangen werden.
Wer ist dazu verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen?
Einen Jahresabschluss müssen grundsätzlich alle Kaufleute aufstellen (§ 242 HGB). Davon befreit sind Einzelkaufleute, die am ersten bzw. an den letzten zwei aufeinander folgenden Abschluss-Stichtagen 600.000 € Umsatzerlöse und 60.000 € Jahresüberschuss nicht überschreiten (§ 241a HGB).
Wann muss ich eine Bilanz machen?
Sie sind bilanzierungspflichtig, wenn der jährliche Umsatz mehr als 600.000 Euro oder der Jahresgewinn mehr als 60.000 Euro beträgt. Die Bilanzierungspflicht richtet sich hauptsächlich nach den geltenden Steuergesetzen.
Wie kann der Jahresabschluss bestehen?
Der Jahresabschluss kann aus bis zu vier Teilen bestehen: Möglich sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang und Lagebericht. Bilanz und GuV sind in diesem Zusammenhang die beiden Mindestbestandteile, die von jedem Unternehmen zu erbringen sind. Laut § 268 HGB kommt für Kapitalgesellschaften der Anhang zusätzlich verpflichtend dazu.
Wie muss ich einen Jahresabschluss vorbereiten?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Jahresabschluss vorbereiten, müssen hierfür eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Eine Kapitalgesellschaft muss ihrem Jahresabschluss einen Anhang anfügen, der die Positionen der Bilanz im Detail erläutert.
Was ist der Jahresabschluss für Kaufleute?
Der Jahresabschluss gehört für die meisten Kaufleute zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen. Seine Mindestbestandteile sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Welche Mindestbestandteile gehören zum Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss gehört für die meisten Kaufleute zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen. Seine Mindestbestandteile sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Bei Kapitalgesellschaften kommen zudem der Anhang sowie gegebenenfalls noch der Lagebericht hinzu.