FAQ

Wann muss ich Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bezahlen?

Wann muss ich Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bezahlen?

Gewerbsmäßigkeit und damit Beitragspflicht ist gegeben, wenn Sie mehr als 25 Bienenvölker halten. Ab mindestens 100 Bienenvölkern besteht für Sie und Ihren Ehegatten oder für Ihren eingetragenen Lebenspartner grundsätzlich auch Versicherungs- und Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse.

Wie heißt die Landwirtschaftliche Krankenkasse?

Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Wir, die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), sind eine berufsständische gesetzliche Krankenkasse und daher nur für bestimmte Personengruppen zuständig. Welche das sind und welche Leistungen wir Ihnen anbieten können, erfahren Sie nachfolgend.

Was kostet die Landwirtschaftliche Krankenkasse?

Da die LKK keinen Zusatzbeitragssatz erhebt, ergibt sich ein monatlicher Krankenversicherungsbeitrag von 76,85 €. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde durch den Gesetzgeber ab 01.01

Ist die LKK eine gesetzliche Krankenkasse?

Wir, die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), sind eine berufsständische gesetzliche Krankenkasse und daher nur für bestimmte Personengruppen zuständig.

Wer muss in die Landwirtschaftliche Krankenkasse?

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, unterliegen der Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung, wenn sie während der letzten 15 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens 60 Kalendermonate als landwirtschaftlicher Unternehmer oder als mitarbeitender …

Wer darf in die Landwirtschaftliche Krankenkasse?

Die Landwirtschaftliche Alterskasse bietet eine berufsständische, gesetzliche Alterssicherung für alle landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch deren Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörige.

Wer kann in die Landwirtschaftliche Krankenkasse?

Wer ist in der landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert?

Wenn Sie Land- oder Forstwirt, Gärtner oder Weinbauer sind, eine Imkerei betreiben oder einen Teich bewirtschaften, gehören Sie grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK).

Kategorie: FAQ

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