Wann muss man einen Untermieter anmelden?

Wann muss man einen Untermieter anmelden?

Dabei sollte die Anmeldung laut Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzugsdatum erfolgt sein. Damit ein Untermieter seinen Wohnsitz anmelden kann, muss er nicht nur seinen Untermietvertrag, sondern auch eine Vermieterbescheinigung vorlegen können.

Was für Rechte hat man als Untermieter?

Welche Rechte und Pflichten hat der Untermieter? Ein Untermieter hat dieselben Pflichten wie ein Hauptmieter oder die Hauptmieterin, jedoch nicht dieselben Rechte. Er muss sich an die Hausordnung halten, die Miete pünktlich bezahlen usw. Der Mieterschutz ist bei Untermietern aber weniger stark ausgeprägt.

Kann der Vermieter eine Untervermietung ablehnen?

Kann mir der Vermieter verbieten, meine Wohnung oder einzelne Zimmer davon unterzuvermieten? Nein, generell verbieten kann er Ihnen das nicht. Gemäss Gesetz benötigen Sie zur Untervermietung zwar die Zustimmung des Vermieters.

Welche Rechte haben Hauptmieter?

Der Hauptmieter hat in der Wohnung das Sagen, dafür trägt er das wirtschaftliche Risiko allein. Er muss dafür sorgen, dass der Eigentümer die Miete pünktlich erhält, überweist Geld an Energieversorger, zahlt die Kaution und haftet für Schönheitsreparatur und Schäden.

Wie kann der Vermieter nach der Untermiete Fragen?

Der Vermieter darf nach den Mietbedingungen im Untermietverhältnis fragen. Verweigert der Hauptmieter die Auskunft, kann der Vermieter die Untermiete verbieten. Haftung des Untermieters gegenüber dem Vermieter

Wann muss ein Untermieter seinen Wohnsitz anmelden?

Dabei sollte die Anmeldung laut Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzugsdatum erfolgt sein. Damit ein Untermieter seinen Wohnsitz anmelden kann, muss er nicht nur seinen Untermietvertrag, sondern auch eine Vermieterbescheinigung vorlegen können. Mit dieser Bescheinigung bestätigt der Hauptmieter den Einzug des Untermieters.

Was sind die Rechte der Untermieter?

Die Rechte der Untermieter bestimmen sich nach den allgemeinen gesetzlichen mietrechtlichen Regelungen, dem Untermietvertrag und ggf. dem Hauptmietvertrag mit oder ohne Hausordnung. Der Hauptmietvertrag und eine Hausordnung sind nur dann vom Untermieter zu beachten, wenn sie wirksam in den Untermietvertrag einbezogen wurden.

Kann der Untermieter den Untermietvertrag kündigen?

Der Untermietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden. Der Untermieter kann auch vorzeitig ausziehen, wenn er einen zumutbaren Nachmieter stellt. Der Hauptmieter kann den Vertrag für die Wohnung kündigen. Spätestens dann sollte er aber auch sofort dem Untermieter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

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