Wann muss man nach der Trennung die Steuerklasse ändern?
Nach einer Trennung muss die Steuerklasse spätestens bis zum Steuerjahr, das auf das Kalenderjahr der Trennung folgt, gewechselt werden. Häufig ist dann das familienrechtliche Trennungsjahr noch nicht vorbei und die Scheidung noch nicht rechtskräftig.
Kann das Finanzamt rückwirkend die Steuerklasse ändern?
Ähnlich wie bei einer Heirat gilt auch nach einer Trennung, dass die Steuerklassenänderung grundsätzlich ab dem Zeitpunkt wirksam wird, an dem das Finanzamt davon Kenntnis erlangt. Diese Änderung ist dann für das gesamte Kalenderjahr bindend. Eine rückwirkende Änderung ist allerdings ausgeschlossen.
Wann kommt mein Steuerbescheid?
Nun warten Sie ungeduldig auf Ihren Steuerbescheid, der Ihnen die Steuerrückerstattung bestätigt und natürlich auf Ihr Geld. Die meisten Finanzämter benötigen sechs bis acht Wochen, um Ihre Steuererklärung zu überprüfen. Wie Sie diese Bearbeitungszeit eventuell beschleunigen können, erfahren Sie in unserem Artikel Wann kommt mein Steuerbescheid?
Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärungen?
Das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärungen in der Reihenfolge des Eingangs. Wenn Sie eine vollständige Steuererklärung abgegeben haben und eventuelle Rückfragen des Finanzamts beantwortet sind, dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß fünf bis acht Wochen – mal geht es schneller, mal dauert es länger. Haben Sie nach zwei bis drei Monaten noch
Wann muss der Steuerbescheid eingereicht werden?
Spätestens sechs Monate nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, muss der Steuerbescheid vorliegen. Diese Frist verschiebt sich allerdings nach hinten, wenn die Beamten fehlende Belege oder Informationen anfordern müssen.
Wie lange braucht der Bund der Steuerzahler für den Steuerbescheid?
Diese Zahlen hat der Bund der Steuerzahler veröffentlicht, nachdem er bei den Finanzverwaltungen der Länder die Frage stellte: „Wie lange dauert es bis zum Steuerbescheid?“. Die übrigen Bundesländer brauchten zwischen 40 und fast 60 Tagen, um den Steuerbescheid eines Arbeitnehmerfalls zu verschicken.