Wann muss man sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden?
Ius-soli-Deutsche, die im Ausland aufgewachsen sind und die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind verpflichtet, sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden ( sog. Optionspflicht).
Kann ich türkische und deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Das türkische Staatsbürgerschaftsrecht erlaubt prinzipiell, jedoch nicht vorbehaltlos, die doppelte Staatsbürgerschaft.
Für wen gilt die optionspflicht?
Die Optionspflicht gilt nur für Kinder, deren beide Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, die aber mit der Geburt nach dem Geburtsortprinzip Deutsche geworden sind, wenn sie mit der Geburt gleichzeitig die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern erworben haben.
Wie kann ich die Staatsbürgerschaft ablegen?
Alle Minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Volljährigen benötigen eine Zustimmung des deutschen Familiengerichts, um die Staatsbürgerschaft ablegen zu dürfen. Im Falle der Entlassung wird diese nur erteilt, wenn die ausländischen Behörden zusichern, dass Sie zukünftig eingebürgert werden – sie dürfen in der Folge nicht staatenlos sein.
Wie weisen sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft nach?
Ihre deutsche Staatsbürgerschaft weisen Sie wie beim Verzicht nach, allerdings müssen Sie zusätzlich eine Einbürgerungszusicherung Ihres zukünftigen Staates anhängen. Die ausgefüllten Dokumente schicken sie entweder an die deutsche Auslandsvertretung oder direkt an das BVA, es gelten die selben Kontaktdaten wie beim Verzicht.
Wie können sie den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?
Über das Bundesportal können Sie den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit auch online beantragen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen. Einige wichtige Informationen haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Wie ist das mit der deutschen Staatsangehörigkeit zu beachten?
Außerdem ist das zum Zeitpunkt Ihrer Geburt geltende Staatsangehörigkeitsgesetz zu beachten. Bis zum 01.01.1975 erwarben eheliche Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch Geburt, wenn ihr Vater Deutscher war. Nichteheliche Kinder erwarben bis zum 30.06.1993 nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ihre Mutter Deutsche war.