FAQ

Wann muss Zahnzusatzversicherung zahlen?

Wann muss Zahnzusatzversicherung zahlen?

Viele Zahnzusatzversicherungen sehen Leistungen erst nach Ablauf der Wartezeit vor, die in der Regel bei Zahnersatz acht Monate beträgt, bei Zahnbehandlungen drei Monate. Erst danach können Kosten zur Erstattung eingereicht werden.

Wann gilt eine Zahnbehandlung als begonnen?

Sobald Sie bei Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden den ersten Behandlungstermin zu einem konkreten Heil- und Kostenplan hatten, gilt die Behandlung als laufend. Bis zu diesem Zeitpunkt ist sie angeraten. Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist der Beginn der Behandlung ein entscheidender Moment.

Welche Zahnzusatzversicherung zahlt wenn die Behandlung schon begonnen hat?

Der Ergo Zahnersatz Sofort Tarif leistet auch für Zahnersatz Maßnahmen, die schon begonnen haben, die Behandlung darf aber noch nicht endgültig abgeschlossen sein. Als Beispiel: Das Aufsetzen der Zahnkrone oder Zahnbrücke als Abschluss der Behandlung darf erst nach Versicherungsbeginn erfolgen.

Was prüft die Zahnzusatzversicherung?

Jede Versicherung hat das Recht die Patientenkartei eines Kunden anzufordern, um den Leistungsanspruch des Versicherten zu überprüfen. Dadurch wird geprüft, ob der Zustand der Zähne des Patienten zum Zeitpunkt der Antragstellung in angegebenem Zustand war.

Wie wird eine Zahnzusatzversicherung abgerechnet?

Im Markt üblich ist die Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung von 50 bis 100 Prozent. Am weitesten verbreitet ist, dass 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrages übernommen werden. Auf diese Restkosten erstattet die Zahnzusatzversicherung dann den festgelegten Prozentsatz in Höhe von 50 bis 100 Prozent je nach Tarif.

Wie zahlt meine Zahnzusatzversicherung?

Zahnzusatzversicherungen funktionieren nach dem Prinzip der privaten Krankenversicherung. Der behandelnde Zahnarzt kann die Kosten also nicht direkt mit der Versicherung abrechnen. Die entstandenen Behandlungskosten werden zunächst dem Patienten selbst in Rechnung gestellt.

Wann gilt Zahnersatz als angeraten?

Eine Zahnbehandlung ist angeraten, wenn nach medizinischem Befund eine Versorgung mit Zahnersatz konkret bevorsteht oder besprochen wurde, für einen bestimmten Zeitpunkt geplant ist oder in einem HKP zusammengestellt wurde.

Kann ich eine Zahnbehandlung abbrechen?

Sie haben jederzeit das Recht, eine Behandlung ohne Angabe von Gründen zu beenden. Wenn es sich um eine kostenpflichtige Behandlung handelt, dann müssen Sie nur die Kosten tragen, die bis zum Abbruch der Behandlung entstanden sind.

Wann beginnt eine Behandlung?

Unabhängige Experten mahnen stets, dass eine Behandlung bereits als begonnen gilt, wenn der Zahnarzt einen Behandlungsbedarf festgestellt hat. Das kann bedeuten, dass ein Behandlungs- und Kostenplan erstellt wurde oder aber, dass der Zahnarzt den Behandlungsbedarf nur in der Patientenakte vermerkt hat.

Was versteht man unter Angeratener Behandlung?

Wann greift eine Zahnzusatzversicherung nicht?

Haben Sie also eine Rechnung für eine Zahnbehandlung eingereicht, die vor Tarifabschluss bereits von Ihrem Zahnarzt angeraten war, wird die Zahnzusatzversicherung nicht zahlen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Tarife ohne Gesundheitsfragen zahlen ebenfalls nicht für solche angeratenen Behandlungen.

Welche Unterlagen bei Zahnzusatzversicherung einreichen?

Egal ob bei ERGO Zahnzusatzversicherung, Hanse Merkur oder der Bayerischen – die Einreichung von Rechnungen funktioniert überall gleich: Als Nachweis für entstandene Behandlungskosten müssen Sie Ihrer Zahnzusatzversicherung immer die Rechnungsbelege einreichen – dabei verlangen alle Versicherungsgesellschaften „ …

Was ist eine Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlung?

Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlung. Die Situation ist einfach beschrieben: Ist ein Befund erst einmal erstellt, können Sie fast keinen Zahntarif mehr abschließen. Die Zahnzusatzversicherung für laufende oder angeratene Behandlungen ist die einzige Option, die eine Kostenübernahme für diesen Fall vorsieht.

Wie kann ich Zahnersatz-sofort versichern?

Sie können sich bei allen Tarifen ohne Gesundheitsfragen zwar versichern, die Kosten für einen aktuelle oder angeratene Behandlung werden jedoch durch die Gesellschaft nicht übernommen. Einzige Ausnahme ist der Tarif Zahnersatz-Sofort der ERGO Direkt Versicherung.

Wie lange ist die Zahnzusatzversicherung abgesichert?

Gut abgesichert in die Zukunft: Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate ab dem Versicherungsbeginn. Nach diesen 24 Monaten können Sie die Versicherung kündigen, und zwar immer zum Monatsende. Welche Zahnzusatzversicherung ist die richtige? Zahnzusatzversicherungen von ERGO im Überblick

Welche Vorteile hat die Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz?

Die Vorteile der Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz 1 Leistet ohne Wartezeit – auch bei laufenden Behandlungen 2 Die Leistung Ihrer Krankenkasse für Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz wird verdoppelt 3 Ihr Eigenanteil sinkt oder entfällt ganz More

https://www.youtube.com/watch?v=e1ICoVsYeWA

Kategorie: FAQ

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