Wann müssen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall melden?
Liegt ein Arbeitsunfall vor, müssen Arbeitgeber gemäß § 193 SGB VII dem Unfallversicherungsträger diesen Vorfall sofort anzeigen. Dies gilt dann, wenn der versicherte Arbeitnehmer so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Für die Meldung hat der Arbeitgeber drei Tage Zeit.
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Wann es sich um einen Arbeitsunfall handelt, legen die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) siebter Teil fest. Nach § 8 SGB VII liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein versicherter Arbeitnehmer wegen einer Tätigkeit einen Unfall erleidet, die in direktem Zusammenhang mit seiner Arbeit steht. Die Folgen, die das Gesetz meint, können sein:
Was ist mit einem Arbeitsunfall zu verwechseln?
Nicht zu verwechseln mit einem Arbeitsunfall ist die Berufskrankheit in § 9 SGB VII. Dies ergibt sich aus dem Charakter des Arbeitsunfalls, den das Gesetz mit „zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“ definiert. Arbeitsunfälle dürfen nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet sein.
Wann ist ein Arbeitsunfall verschuldet?
Arbeitsunfälle dürfen nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet sein. Das SGB stellt rein auf die ausgeübte Tätigkeit ab, durch die der individuelle Schaden entstanden ist. Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Wie lange dauert die Meldung für den Arbeitgeber?
Dies gilt dann, wenn der versicherte Arbeitnehmer so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Für die Meldung hat der Arbeitgeber drei Tage Zeit. In schwerwiegenden Fällen, also bei schweren Verletzungen oder sogar Tod, sollte die Meldung sofort erfolgen.
Ist der Arbeitgeber in der Pflicht den Arbeitsunfall bei der BG zu melden?
Der Arbeitgeber steht in der Pflicht den Arbeitsunfall bei einer Krankmeldung des Arbeitnehmers von mehr als drei tagen der BG zu melden. Auch wenn es sich um eine vermeintlich geringe Verletzung handelt, sollten Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber an mögliche Folgen denken:
Was können sie nach einem Arbeitsunfall verklagen?
Nach einem Arbeitsunfall können Sie nur unter besonderen Umständen Ihren Arbeitgeber verklagen. Dazu muss der AG entweder mit Vorsatz handeln – Sie also beispielsweise im Streit ohrfeigen – oder grob fahrlässig Sicherheitsbestimmungen ignorieren.
Wie kann ich einen Arbeitsunfall bearbeiten?
Unfallanzeigen können jederzeit nochmal angesehen und bearbeitet werden. Selbst wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall als unbedenklich einschätzt, sollte er die Erste-Hilfe-Maßnahme (z. B. das Anbringen eines Pflasters) im Verbandbuch vermerken, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Wann darf der Arbeitsunfall anerkannt werden?
Damit der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, müssen die bestimmten Dinge vorliegen. Somit darf es kein zufälliges Krankheitsereignis sein und es muss während der Arbeitszeit, bzw. auf dem Weg zur Arbeit stattfinden oder im Rahmen einer betrieblichen bzw. schulischen Veranstaltung/Reise.