Wann müssen Feiertage bezahlt werden?
Der Arbeitgeber muss nach § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) auch für Feiertage Lohn bezahlen. 1 EFZG, wenn der Arbeitnehmer auch unabhängig vom Feiertag am fraglichen Tag frei gehabt hätte. …
Welche Feiertage muss der Arbeitgeber bezahlen?
Für die Entgeltfortzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG wird vorausgesetzt, dass es sich um einen gesetzlichen Feiertag handelt, also um einen Feiertag, der durch Bundes- oder Landesgesetze angeordnet ist. Für diese Feiertage besteht grundsätzlich das Arbeitsverbot, das in § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz festgelegt ist.
Was muss der Arbeitgeber für Feiertage bezahlen?
Der Arbeitgeber muss nach § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) auch für Feiertage Lohn bezahlen. Folgendes ist dabei zu beachten: Zunächst bezieht sich der Anspruch nur auf die Feiertage nach den Feiertagsgesetzen der Länder. Nicht umfasst sind also rein kirchliche Feiertage oder Brauchtumstage.
Was gilt für Arbeitnehmer an Feiertagen?
Laut deutschem Arbeitsrecht gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen – und zwar von 0 bis 24 Uhr. In der Praxis ist dies allerdings kaum umsetzbar, schließlich müssen auch an diesen Tagen Patienten in Krankenhäusern versorgt werden oder Busse und Bahnen bewegt werden.
Was ist der Entgeltfortzahlungsanspruch für Feiertage?
Der Entgeltfortzahlungsanspruch für Feiertage aus § 2 Abs. 1 EFZG darf nicht unterlaufen oder ausgeschlossen werden. Der Arbeitsvertrag kann deshalb nicht so gestaltet werden, dass Feiertage von Vornherein nicht als Arbeitstage anerkannt werden.
Wie müssen Feiertage vergütet werden?
Grundsätzlich müssen jedoch sämtliche Feiertage auch voll vergütet werden, sofern man als Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt ist. Anders sieht es hingegen bei Freiberuflern und Selbstständigen aus. Diese dürfen nur die tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen.