Wann musst du deine Elternteilzeit in Anspruch nehmen?
Um direkt nach der gesetzlichen Schutzfrist Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen, musst du deinem Arbeitgeber spätestens acht Wochen nach der Geburt über den Beginn und die Dauer der Teilzeit informieren.
Welche Bestimmungen gibt es für die Elternteilzeit?
Im Gesetz gibt es keine expliziten Bestimmungen bezüglich der Höhe des Entgelts während der Elternteilzeit. In den meisten Fällen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine aliquote Kürzung. Schwierig wird es für jene, die eine All-In-Vereinbarung oder eine Überstundenpauschale haben.
Wann musst du eine Elternteilzeit vereinbaren?
Möchtest du erst zu einem späteren Zeitpunkt Elternteilzeit vereinbaren, musst die dies deinem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Stundenreduktion mitteilen. In dieser schriftlichen Mitteilung müssen der Beginn, die Dauer, das Ausmaß und die Lage der Teilzeitbeschäftigung enthalten sein.
Ist die Elternteilzeit für das Kind in Karenz möglich?
Der andere Elternteil darf sich nicht gleichzeitig für dasselbe Kind in Karenz. Ausgenommen von diesem Anspruch sind Lehrlinge. Theoretisch ist Elternteilzeit auch für Teilzeitbeschäftigte möglich, jedoch muss beachtet werden, dass die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % reduziert wird und zwölf Stunden nicht unterschreitet.
Warum besteht ein Anspruch auf Elternzeit?
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht nur, wenn nicht mehr als 30 Wochenstunden während der Elternzeit gearbeitet wird. Dadurch soll die Betreuung und Erziehung des Kindes im gemeinsamen Haushalt sichergestellt werden.
Wann beginnt die Frist für die Beendigung der Elternzeit?
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit. Gem. § 16 Abs. 3 BEEG muss der Arbeitgeber dem Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich widersprechen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs des Antrags auf Abbruch der Elternzeit. Der Arbeitgeber muss dringende betriebliche Gründe für die Ablehnung der Elternzeit anführen.
Wie lange besteht der Anspruch auf Elternzeit bei mehreren Kindern?
Bei mehreren Kindern besteht für jedes Kind ein Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, selbst wenn sich die Dreijahreszeiträume überschneiden. Bei Zwillings- oder Drillingsgeburten hingegen verlängert sich der gesamte Anspruchszeitraum der Elternzeit nicht. Ab der Geburt, also schon während der Mutterschutzfrist,…