Wann prüft man 280 BGB?
Der Schadensersatzgläubiger hat nach allgemeinen Grundsätzen der Beweislast die Pflichtverletzung des Schuldners i.S. von § 280 I 1 BGB darzulegen und zu beweisen. Gelingt dies, wird nach § 280 I 2 BGB vermutet, dass der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Wann Verzögerungsschaden?
Entstehen dem Besteller / Einkäufer durch den Lieferverzug Schäden, kann er Ersatz dafür verlangen (§ 280 i. Dieser Verzögerungsschaden umfasst die Schäden, die innerhalb des Verzugszeitraums entstehen: wobei die Leistung noch möglich ist. Er setzt grundsätzlich Verzug voraus.
Wann Schadensersatz statt der Leistung wann neben der Leistung?
Der Schadensersatz „neben der Leistung“ kann immer „neben“ der Erfüllung des Primäranspruches verlangt werden. Der Schadensersatz „statt der Leistung“ kann immer nur „statt“ der Erfüllung des Primäranspruches geltend gemacht werden, wie sich aus der Klarstellung in § 281 Abs. 4 ergibt.
Wann Leistungsstörungsrecht und Gewährleistungsrecht?
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht ist bei einem Kaufvertrag anzuwenden für den Zeitraum bis zum Gefahrübergang, d.h. im Regelfall bis zur Übergabe der Kaufsache bzw. bis zur Übertragung des Rechts. Dies gilt selbst dann, wenn die gekaufte Sache einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist.
Wann ist Kaufrecht anwendbar?
Das Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender, beweglicher Sachen anzuwenden, auch auf Verträge zwischen Unternehmern. Nur wenn die Planungsleistung so dominiert, dass sie den Schwerpunkt des Vertrages bildet, sind §§ 633 ff.
Wo prüft man anfängliche Unmöglichkeit?
Die Unmöglichkeit der Leistung i.S.v. § 275 Abs. 1 BGB kann bereits bei Vertragsschluss vorliegen. Regelungen hierzu finden Sie in § 311a BGB.
Was fällt unter Verzugsschaden?
Ein Verzugsschaden ist nach § 280 BGB und § 286 BGB ein durch Verzug entstandener Schaden, den der Schuldner dem Gläubiger ersetzen muss. Dieser Verzug kann beispielsweise durch eine verspätete Zahlung einer fälligen und durchsetzbaren Forderung entstehen.
Was bedeutet neben der Leistung?
Sekundärer Schadensersatz. Der Schadensersatz statt der Leistung wird auch positives Interesse genannt: Der Gläubiger ist so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages gestanden hätte. Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 281 – 283 BGB.