Wann prüft man den rechtfertigenden Notstand?
Der rechtfertigende Notstand regelt eine Konfliktsituation zweier rechtlich geschützter Interessen und erlaubt grundsätzlich die Verletzung des von der Rechtsordnung geringer bewerteten Interesses, wenn der Täter nicht anders handeln kann, um das höherwertige Interesse zu schützen.
Wann ist eine Tat objektiv zurechenbar?
Definition: Objektiv zurechenbar Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn die Handlung/das Unterlassen eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat und sich diese Gefahr in tatbestandskonformer Weise in dem Erfolg niedergeschlagen hat.
Wann entfällt objektive Zurechnung?
Eine solche objektive Zurechnung entfällt daher insbesondere bei folgenden Fallgruppen: eigenverantwortliche Selbstschädigung; erlaubtes Risiko; Risikoverringerung im Sinne einer sog.
Was wird im objektiven Tatbestand geprüft?
Der objektive Tatbestand ist in der jeweiligen Norm durch sog. Tatbestandsmerkmale formuliert. Dies sind die äußerlichen Umstände, die gegeben sein müssen (Erfüllen der Tatbestandsmerkmale). § 223 StGB sind objektive Tatbestandsmerkmale “andere Person”, “Körperliche Mißhandlung” und “Gesundheitsbeschädigung”.
Was ist eine Gefahr im Einzelfall?
Gefahr meint eine Sachlage, die im Einzelfall bei ungehindertem Ablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden am Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen wird. Ob eine Gefahr in diesem Sinne vorliegt, ermitteln Sie im konkreten Einzelfall anhand einer Gefahrenprognose.
Ist die Rechtmäßigkeit der Gefahrenprognose maßgeblich?
Für die Rechtmäßigkeit der Gefahrenprognose ist der Zeitpunkt des Einsatzes der Polizei bzw. der Ordnungsverwaltung maßgeblich. Es gilt also eine ex-ante-Betrachtung. Liegt aus der Sicht eines fähigen, sachkundigen und besonnenen Beamten der Polizei bzw.
Was ist eine Gefahr in Wirklichkeit?
Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass in Wirklichkeit keine Gefahr vorlag, handelt es sich um eine sog. Anscheinsgefahr. Eine Anscheinsgefahr ist eine Gefahr, zu deren Abwehr die Polizei und die Ordnungsverwaltung auf der Grundlage einschlägiger gefahrenabwehrrechtlicher Ermächtigungsgrundlagen tätig werden können.
Wie ist der rechtfertigende Notstand geregelt?
Der rechtfertigende Notstand ist in § 34 StGB geregelt. Er lässt die Strafbarkeit entfallen. Anderen Personen in Not zu helfen, ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Allerdings ist das nicht immer so einfach, wenn sich der Helfer dabei selbst in Gefahr bringen würde.