Wann schaltet man den Betriebsrat ein?
Wird ein Arbeitnehmer individuell benachteiligt oder ungerecht behandelt, bzw. beeinträchtigt, so hat er das Recht sich nach § 84 Abs. 1 BetrVG bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren. Er kann den Betriebsrat um Unterstützung und/oder Vermittlung ersuchen.
Was ist die Funktion des Betriebsrates?
– Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden; – Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen.
Wie kann der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über die Beschwerde verhandeln?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat über die Erledigung der Beschwerde zu verhandeln. Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheitenüber die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen.
Was hat der Arbeitnehmer mit Beschwerderecht zu tun?
Anwendungsbereich Beschwerderecht. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich beim Arbeitgeber oder bei den im Betrieb für Beschwerden zuständigen Stellen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte etc.) zu beschwerden, wenn ihm durch Kollegen oder Vorgesetzte Unrecht getan wird.
Wie leitet der Betriebsrat Beschwerden an den Arbeitgeber weiter?
Berechtigte Beschwerden leitet der Betriebsrat an den Arbeitgeber weiter mit der Aufforderung, der Beschwerde nachzugehen und abzuhelfen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat über die Erledigung der Beschwerde zu verhandeln.
Wer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren?
„ (1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.