Wann sind Bestattungskosten unzumutbar?
Die „Zumutbarkeit“ der Übernahme von Bestattungskosten richtet sich nicht nur nach den finanziellen Verhältnissen. Die Kostenübernahme kann auch unzumutbar sein, wenn z.B. nachweisbar schwere Verfehlungen des Verstorbenen gegenüber dem Hinterbliebenen vorliegen, beispielsweise nachgewiesene körperliche Misshandlung.
Wie werden Menschen beerdigt die keine Angehörigen haben?
Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Tote nach zehn Tagen bestattet werden muss. Finden sich in diesem Zeitraum keine Angehörigen, kümmert sich das Ordnungsamt um die Bestattung. Krankenhäuser, Bestatter, Altenheime oder Betreuer informieren das Ordnungsamt, wenn keine Angehörige zu finden sind.
Wie übernimmt der Versicherer die Prämie?
Der Versicherer ersetzt die Kosten, die durch die Rückholung vom Sterbeort im Ausland nach Österreich entstehen, und übernimmt im Regelfall auch die Organisation. Sie zahlen die Prämie nicht lebenslang.
Kann ich Kindergeld für meine Schwester bekommen?
Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen, erhalten Kindergeld für sich selbst, falls das Kindergeld nicht an das Adoptivelternteil, Stiefelternteil, Großelternteil oder Pflegeelternteil gezahlt wird. Kann ich auch Kindergeld für meine Schwester oder meinen Bruder bekommen?
Wie erhalten die Bezugsberechtigten die Versicherungssumme?
Die Bezugsberechtigten erhalten die Versicherungssumme direkt auf ihr Bankkonto, damit Notar- und Begräbniskosten beglichen werden können. Die konkrete Verwendung des Kapitals muss nicht nachgewiesen werden.
Wie zahlen wir die Versicherungssumme aus?
Wir zahlen die Versicherungssumme aus, sobald wir einen Auszahlungsantrag, die Sterbeurkunde und die Bankverbindung erhalten. Bei Tod im Ausland übernehmen wir die Überführungskosten von bis zu 30.000 Euro an den Hauptwohnsitz des Verstorbenen in Österreich.